Negative Feststellungsklage
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Als Thema- BGE 125 III 24117.06.1998Patentnichtigkeitsklage ( Art. 26 ff. PatG ); materielle Rechtskraft. Bei einer Patentnichtigkeitsklage ist die materielle Rechtskraft nicht auf die geltend gemachten Nichtigkeitsgründe beschränkt, sondern sie erstreckt sich grundsätzlich auf alle gesetzlichen Nichtigkeitsgründe
- BGE 123 III 41426.09.1997Art. 21 des Lugano-Übereinkommens (LugÜ). Prioritäre Zuständigkeit des zuerst angerufenen Gerichts. Voraussetzungen und Umfang der Berufungsfähigkeit eines kantonalen Entscheids, der eine Sistierung gemäss Art. 21 LugÜ anordnet (E. 1-3). Grundsätze für die Auslegung des Lugano-Üb
- BGE 120 II 17219.04.1994Internationale Schiedsgerichtsbarkeit; negative Feststellungsklage; "ne ultra petita partium" ( Art. 190 Abs. 2 lit. c IPRG ). Keine Verletzung des Grundsatzes "ne ultra petita partium" liegt darin, dass ein Schiedsgericht, das über eine als unbegründet erachtete negative Festste
- BGE 120 II 2007.03.1994Negative Feststellungsklage des Betreibungsschuldners. Zulässiger Gegenstand einer Feststellungsklage (E. 2). Voraussetzungen, unter welchen eine Klage des Betreibungsschuldners auf Feststellung des Nichtbestehens der Schuld zulässig ist (E. 3; Präzisierung der Rechtsprechung).
- BGE 118 II 52123.10.1992Verhältnis zwischen staatsrechtlicher Beschwerde und zivilrechtlicher Nichtigkeitsbeschwerde ( Art. 57 Abs. 5 und Art. 74 OG ). Unzulässigkeit der Aufforderungsklage nach luzernischem Prozessrecht. 1. Wird ein Entscheid sowohl mit staatsrechtlicher Beschwerde als auch mit zivilre
- BGE 117 II 59827.11.1991Art. 109 Abs. 1 und 3 IPRG . Abgrenzung der Gerichtsstände bei patentrechtlichen Feststellungsklagen. Schutzort. 1. Klagen auf positive Feststellung der Patentgültigkeit sind auch im internationalen Verhältnis am Gerichtsstand für Verletzungsklagen ( Art. 109 Abs. 1 IPRG ) anzub
- BGE 116 II 19624.01.1990Patentrechtliche Nichtigkeitsklage, erforderliches Feststellungsinteresse ( Art. 28 PatG ). 1. Fehlt das Feststellungsinteresse, so ist die Klage nicht abzuweisen, sondern darauf nicht einzutreten (E. 1). 2. Voraussetzungen, unter denen ein ausreichendes Feststellungsinteresse na
- BGE 110 II 35230.10.1984Negative Feststellungsklage des Betreibungsschuldners. 1. Bei Ansprüchen aus Bundesprivatrecht bestimmt das materielle Recht abschliessend, unter welchen Voraussetzungen eine Feststellungsklage zuzulassen ist (E. 1; Änderung der Rechtsprechung). 2. Eine negative Feststellungsklag
- BGE 110 II 2026.01.1984Art. 68 Abs. 1 lit. a OG ; ausserordentliche Ersitzung einer Grunddienstbarkeit; Verteilung der Parteirollen im Prozess. Das Bundesrecht enthält keine Regel darüber, ob im Prozess um die ausserordentliche Ersitzung einer Grunddienstbarkeit die Klägerrolle dem Ersitzungsprätendent
- BGE 105 II 22930.10.1979Einrede der Rechtshängigkeit. Verzugszins. 1. Erweiterung der Kognition des Bundesgerichts bei der Rechtshängigkeit analog zu derjenigen bei der materiellen Rechtskraft? Frage offen gelassen, weil sich die Anwendbarkeit von Bundesrecht im vorliegenden Fall auch aus staatsvertragl
- BGE 104 Ib 117.03.1978Haftung des Bundesbeamten für Schaden, den er dem Bund unmittelbar zufügt ( Art. 8 VG ). 1. Kann der Bund den Beamten in die Klägerrolle verweisen? Negative Feststellungsklage des Beamten im vorliegenden Fall zulässig erklärt (Erw. 2). 2. Begriff der grobfahrlässigen Verletzung e
- BGE 102 Ib 10328.05.1976Haftung des Bundesbeamten für Schaden, den er dem Bund unmittelbar zufügt ( Art. 8 VG ). 1. Rechtsweg: Verwaltungsrechtliche Klage, nicht Verwaltungsgerichtsbeschwerde (Erw. 1). 2. Kann der Bund den Beamten in die Klägerrolle verweisen? Negative Feststellungsklage des Beamten im
- BGE 96 I 7706.02.1970Bundesgesetz über die Anlagefonds. Kompetenzen der Aufsichtsbehörde und des Zivilrichters (Erw. 1). Fall einer Fondsleitung, welche die einer Vereinigung bezahlten Mitgliederbeiträge dem Anlagefonds belastet hat. Für den Entscheid darüber, ob sie die Beträge wieder in den Fonds e
- BGE 94 II 26329.10.1968Art. 82 OR . Anwendbarkeit auf wesentlich und unwesentlich zweiseitige Verträge (Erw. 3). Verurteilung zur Leistung Zug um Zug. Einrede des nichterfüllten Vertrages oder des Retentionsrechtes (Erw. 4).
- BGE 92 II 10707.06.1966Feststellungsklage. Das kantonale Prozessrecht darf die Feststellungsklage auch zulassen, wo sie nicht schon kraft Bundesprivatrechts gegeben ist (Bestätigung der Rechtsprechung).
- BGE 90 I 10424.06.19641. Gerichtsstand des Wohnsitzes. Art. 59 BV . a) Die negative Feststellungsklage, mit welcher die Feststellung verlangt wird, dass eine Vereinbarung, durch die ein Mann sich zu Unterhaltsleistungen gegenüber einem Kind verpflichtet hat, mangels seiner Vaterschaft nichtig sei, ste
- BGE 89 I 41404.10.1963Haftung des Beamten gegenüber dem Bund (Verantwortlichkeitsgesetz vom 14. März 1958). 1. Zuständigkeit des Bundesgerichtes; Zulässigkeit von Feststellungsklagen im verwaltungsrechtlichen Verfahren (Erw. 1). 2. Nichtanwendbarkeit des Art. 20 Abs. 3 VG auf die negative Feststellung
- BGE 86 I 13701.06.1960Art. 4 BV ; Art. 322 ZGB . Die von den Erben des ausserehelichen Vaters geschuldeten Unterhaltsbeiträge an das aussereheliche Kind werden durch die Waisenrenten der Sozialversicherung (SUVA, AHV) nicht getilgt.
- BGE 83 III 7530.08.1957Kollokation im Konkurs. Eine Forderung, die zur Zeit der Konkurseröffnung den Gegenstand eines Aberkennungsprozesses bildet, ist im Kollokationsplan zunächst nur pro memoria vorzumerken (Art. 63 KV), und zwar auch dann, wenn der Gemeinschuldner sie (zum Teil) nur mangels Fälligke
- BGE 83 II 19323.05.19571. Voraussetzungen der Nichtigkeitsbeschwerde in Zivilsachen. Art. 68 OG (Erw. 1). 2. Die Provokation zur Klage kann vom kantonalen Prozessrecht auch inbezug auf Ansprüche aus Bundeszivilrecht vorgesehen werden statt negativer Feststellungsklage. Sie ist unzulässig, wenn sie sich
- BGE 79 II 28019.05.1953Aberkennungsklage. Ihr Wesen und ihre Wirkung. Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung des Anspruches aus einem zweiseitigen Vertrage, der zur Leistung Zug um Zug verpflichtet.
- BGE 73 II 20109.07.1947Aftfechttmg der lJlkeZic1Uceit. Das Kind ist zur Anfechtung seiner Ehelichkeit nicht legitimiert, auch dann nicht, wenn der angebliche aussereheliche Erzeuger inzwischen mit der Mutter die Ehe eingegangen ist (Art. 253 ff ZGB)..
- BGE 71 III 9212.05.1945Wirkung der Konkurseröffnung auf einen hängigen Aberkennungsprozess, in dem der Gemeinschuldner Kläger ist. — Aus Art. 206 SchKG folgt nicht, dass der Prozess mit der Konkurseröffnung notwendig dahinfällt. Diese Wirkung kann sich aber auf Grund des Prozessrechtes ergeben. Doch tr
- BGE 68 III 8531.03.1942Aberkennungsklage, Verrechnung. Der Schuldner kann der in Betreibung gesetzten Forderung auch eine Gegenforderung, die er erst nach Zustellung des Zahlungsbefehls erworben hat, zur Verrechnung entgegenstellen.
- BGE 66 II 5516.01.1940Einrede der beurteilten Sache: Die Frage der Identität der Streitsache und der Parteien beurteilt sich bei bundesrechtlichen Ansprüchen nach eidgenössischem Recht. Die Rechtskraft der Aberkennungsu'rteils erstreckt sich nicht auf denjenigen Teil einer Gegenforderung, der zur Ver
- BGE 61 II 37726.11.1935Pa 8 S i v 1 e g i tim a t ion für die Pa t e n t ver 1 e t zu n g 8· k 1 ag e, Pat.G. Art. 38. Akt i v 1 e g i tim a t ion für die P a t e n t nie h t i g k e i t s· k 1 ag e, Pat.G. Art. 16.
- BGE 60 II 48320.12.1934Art. 87 Ziff. 1 OG: Die zivilrechtliche Beschwerde wegen Anwendung kantonalen anstatt eidgenössischen Rechtes trifft auch kantonale Bestimmungen öffentlichrechtlicher Natur, deren Anwendung das Bundeszivilrecht verletzt. Art. 17 und 37 ZGB Schlusstitel: Wenn ein beschränktes din
- BGE 58 II 17526.04.1932Die Klage auf Löschung einer Marke ist eine negative Fes ~ s tell u n g ski a g e, die nur von dem, der ein rechtliches Interesse an einer solchen Feststellung hat, erhoben werden kann (Erw. I); Eine Marke kann auch nur für einen bestimmten Teil von Fabrikaten, für die sie einge
- BGE 56 II 29630.09.1930Eine Klage über die Mit g Ii e d s c h a f t ein erG e n 0 ssen s c h a f t ist ein Streit, dessen Gegenstand nach seiner Natur keiner vermögensrechtlichen Schätzung unterliegt. OG Art. 61 (Erw. 1)... Die Erklärung des Bei tri t t e s zu einer bestehenden Genossenschaft kann auc
- BGE 54 II 34129.06.1928Art. 156 al. 2 CC. L'obligation de contribuer aux frais d'entretien et d'éducation de l'enfant cesse à la majorité de ce dernier.
- BGE 53 II 32119.10.1927Vente d'un commerce avec clause prohibitive de concurrence. — Contravention à la défense. — Action négative de droit et en dommages-intérêts, — Faillite du défendeur. — Acquiescement de la masse. — Continuation de la concurrence par le défendeur et par sa femme. — Nouveau procès
- BGE 50 I 39704.07.1924Eidgen. WRG Art. 56. Konzessionsmässige Bestimmung, wonach der Beliehene die elektrische Energie im Kanton zu gleich günstigen Bedingungen wie nach auswärts abzugeben hat. Befugnis der Verleihungsbehörde, die Erfüllung dieser Pflicht zu kontrollieren und zu diesem Behufe in die G
- BGE 49 I 16010.03.1923WRG Art. 71 Abs. 1 und 50 Abs. 1.: Umfang der Kognition des BG bei Streitigkeiten im Sinne der ersteren Bestimmung. Zulässigkeit blosser Feststellungsbegehren in diesem Verfahren. Bestandteile, die der als Konzession in Anspruch genommene Akt enthalten muss, um als wirkliche Verl
- BGE 48 II 18211.05.1922Die Ehe kann nur aus den in ZGB Art. 120 ff. aufgeführten Gründen, nicht aber wegen Simulation oder gestützt auf Art. 20 OR oder Art. 2 ZGB oder wegen Gesetzesumgehung ungültig erklärt werden.
- BGE 45 II 46026.06.1919Voraussetzungen der negativen Feststellu n g skI a g e. Kantonales oder eidgenössisches Recht massgebend '1
- BGE 42 II 69620.10.1916Die Normen über die Voraussetzungen und den Inhalt der Fests t e J 1u n g s klage gehören dem Bundesrechte, nicht dem kantonalen Zivilprozessrechte an. Erfordernis des rechtlichen Interesses an der sofortigen Feststellung, besonders bei der sog. Inzidentalwiderklage auf Feststell
- BGE 42 II 33513.09.1916Art. 177 al. 3 CCS: Billet de change souscrit par deux époux depuis le 1 er janvier 1912 en renouvellement d'un billet souscrit antérieurement; l'engagement pris par la femme sous l'empire du Code civil suisse sera valable ou nul suivant que le droit ancien admettait ou non la va
- BGE 40 II 62211.12.1914Zulässigkeit der Berufung hinsichtlich des Streitwertes, wenn dieser von erst später beurteilbaren Verhältnissen abhängt. — Art. 232, Ziffer 4 S eh K G: Das nicht angemeldete Vorzugsrecht verwirkt nicht auch gegenüber dem Gemeinschuldner. — Art. 92, Ziffer 10 SchKG: Die Unpfändba
- BGE 36 II 29518.05.1910Rechtsstreit zwischen einem Kanton und einem Privaten über das Eigentum an «einem Stück See», als zivilrechtliche Streitigkeit im Sinne des Art. 48 Ziffer 4 OG. — Nicht begründete Einrede der abgeurteilten Sache (gestützt auf einen blos possessorischen kantonatgerichtlichen Voren
- BGE 33 II 32908.06.1907Klage auf Feststellung des Nichtbestehens eines Markenrechte s Aktivlegitimation. — Wortmarke bestehent aus dem Namen eines Dritten. Sachbezeichnung? Tat- und Rechtsfragen.
- BGE 32 II 37529.06.1906Negative Feststellungsklage gegenüber einer Betreibung (auf Zahlung von Mietzinsen und Schadensersatz). — Zulässigkeit; eidg. u. kant. Recht. — Beweislast. — Verjährung der in Betreibung gesetzten Forderung; Zulässigkeit der Einrede der Verjährung (resp. der Begründung der negati
- BGE 32 I 7115.02.1906Gerichtsstand der Aberkennungsklage bei Rückzug der Betreibung. Art. 83 Abs. 2 SchKG. Der kompetenzbegründende Tatbestand muss in dem Zeitpunkt vorhanden sein, in dem gemass dem kantonalen Prozessrecht der Gerichtsstand fixiert ist. Art. 60, 59 graub. ZP0, vom 1. Juni 1871.
- BGE 30 II 58107.10.1904Nichtigkeitsklage gegen eine Marke gestützt darauf, dass sie die Marke eines Dritten verletze. Zulässigkeit der Klage und Aktivlegitimation. Art. 6, Abs. 1, 27 Z. 1, 14 Z. 2 MSch.
- BGE 30 II 11930.03.1904Klage auf Löschung einer Marke, bezw. negative Feststellungsklage, begründet damit, dass die angefochtene Marke Freizeichen sei. Zulässigkeit dieser Klage, Legitimation. — Gemischte Marken (Bild des Lilienzweigs und Bezeichnung Lilienmilchseife für Seifen u. dgl.); totale Ungülti
- BGE 27 II 63909.10.1901Anhandbehalten einer Klage, die als Aberkennungsklage im Sinne des Art. 83 Sch.-K.-Ges. verspätet erhoben war, als negative Feststellungsklage. Natur beider Klagen. — Untergang einer Forderung durch Beitreten zu einem Nachlassvertrag. Beitritt unter einer Bedingung; Nichterfüllun
- BGE 24 I 65405.10.1898Weder Art. 59 B.-V. noch Art. 64 eod. (resp. das schweiz. Obl.-Recht) stehen der Provokationsklage und der an die Unterlassung der Klage geknüpften Präklusion der Verwirkung des Anspruches entgegen.
- BGE 14 I 70623.11.1888Negative Feststellungsklage · Abgrenzung von Privatrecht und öffentlichem Recht · Staatsaufsicht (staatliches Aufsichtsrecht)