Ergebnisbericht
Vernehmlassung 1997/4: Bundesgesetz über Heilmittel · 48 Seiten
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5. Krankenversicherungsgesetz vom 18. März 1994
Artikel 37 Absatz 3
Die ÄrztevereinigungenFMH und VEDAG beantragen, dass Ärztinnen und Ärzte, welche die Voraussetzungen für die Abgabeberechtigung von Arzneimitteln nach dem HMG erfüllen, den zugelassenen Apothekerinnen und Apotheker gleichgestelltwerden. Sie formulieren eine entsprechende Ergänzung.
Artikel 83 Absatz 2
FR und SGCI beantragen, die Bestimmungzu streichen, weil dies nichtAufgabe der Krankenkassen ist
6. Tierseuchengesetz vom 1. Juli 1966
Artikel 27 Absatz l
Vertreterder chemischen Industrieund der Tierärzte(SGCI, VSKT) sowie SZ sprechen sich gegen eine Streichungaus, weil nur das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) den Einsatz von Impfstoffen zur Bekämpfung von Infektionskrankheitenund TËerseuchen anordnen oder verbieten kann. SGCI schlägt vor, Absatz 1 zu belassen und die Absätze 2 und 3 so zu ändern, dass das Institut, gestützt auf die Zulassungsanträge des Instituts für Viruskrankheiten und Immunprophylaxe, für die Zulassung und das BVET für seuchenpolizeilicheMassnahmen mit solchen Präparaten zuständig ist.
7. Änderung anderer Gesetze
Bundesgesetz über die Organisation der Bundesrechtspflege (OG) vom 16. Dezember 1943
Artikel 99/100 Unzulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde
BGer beantragt, das OG in dem Sinne zu ändern. dass für bestimmte Sachfragen der Weiterzug ans Bundesgericht ausgeschlossen wird und diese in den Katalog der Ausschlussgründe in Artikel 99/100 OG aufgenommen werden.
Bundesgesetz über Radio und Fernsehenvom 21. Juni 1991
Artikel 18 Werbung
ASSGP und SGCt vermissen einen Hinweis auf das Radio- und Fernsehgesetz. Das generelle Werbeverbot für Heilmittel in Artikel 18 Radio- und Fernsehgesetz soll an das EG-Recht angepasst werden (ASSGP, VIPS, SWPS). SRG verlangt eine Überarbeitung und legt diesbezügliche Ergänzungsvorschläge vor.