Ergebnisbericht
Vernehmlassung 1999/5: Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) (Spitalfinanzierung) · 70 Seiten
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Meinung wird geteilt, dass insbesondere bei der Spitalfinanzierung ein dringender Revi- FDP sionsbedarf besteht. Vorschlag wird begrüsst als Schritt in die richtige Richtung, der beträchtliche Verbesserungen im Vergleich zur heutigen Situation bringt, muss aber als pragmatischer Zwischenschritt verstanden werden, der unternehmerische Faktoren sowie den Aspekt der "gleich langen Spiesse" zum Ziel hat. Den Kantonen ist entgegenzuhalten, dass während der parlamentarischen Beratung klar die Meinung vorherrschte, jeder Versicherte sei grundversichert und habe so bei stationärer Behandlung in den Genuss der kantonalen Subventionen zu kommen, was vom EVG bestätigt wurde. Den Kantonen widerfährt keine zusätzliche Belastung, sondern vielmehr erfahren sie eine Entlastung durch die Beteiligung der Kassen an den Investitionskosten.
Der Vorschlag behebt einige Mängel des heutigen Finanzierungssystems, weitergehende Reformen wie eine monistische Finanzierung durch die Kassen werden leider nicht angegangen. Um die Mängel der heutigen Regelung zu beheben, muss sich die Neuordnung der Spitalfinanzierung an folgenden Punkte orientieren:
- gleiche Behandlung aller Versicherter bezüglich Kantonsbeiträge mit Aufhebung der Quersubventionierung
- gleiche Behandlung aller Leistungserbringer unabhängig von Trägerschaft
- Anreize für Leistungserbringer und Patienten
- keine Verzerrungen der relativen Preise innerhalb stationärer und ambulanter Behandlung sowie
- keine Benachteiligung von Managed Care Organisation.
PdA stellt fest, dass die finanziellen Lasten der Prämienzahlenden mit dem KVG an- PdA gestiegen sind und das System der Prämienverbilligung sein Ziel nicht erreicht. Die in der 1. Etappe der Teilrevision vorgeschlagenen Anpassungen sind offensichtlich nicht geeignet, die Prämienbelastung der mittlene Einkommen in spürbarem Umfang zu senken. Unverständlich ist daher, dass in der 2. Etappe Vorschläge unterbreitet werden, die den Druck auf die mittleren Einkommen noch . Entlastet werden nur die privat und halbprivat Versicherten und damit, nachdem viele ältere Versicherte ihre Spitalzusatzversicherungen auflösen mussten, eine Gruppe der Bevölkerung, die in keiner Weise auf Unterstützung angewiesen ist. Zudem würde die Bedeutung privatrechtlicher Versicherungsprodukte und die Stellung der Privatkliniken gestärkt. Internationale Erfahrungen zeigen, dass das Profitprinzip das Kosten-Leistungs-Verhältnis im Gesundheitswesen nicht verbessert.
Die PdA lehnt eine solche Politik ab und empfiehlt, den Entwurf zurückzuziehen und eine umfassende Revision vorzubereiten, die die negativen Verteilungswirkungen des KVG auffängt und die Massnahmen zur Kostendämpfung verstärkt.
Die SP ist der Ansicht, dass innerkantonal eine befriedigende Lösung für die Kosten- SP beteiligung der Kantone bei Halbprivat- und Privatversicherten gefunden werden muss. Die Vorlage beinhaltet eine fundamentale Neuorientierung in der Spitalfinanzierung und beruht auf dünnen statistischen Grundlagen. Zur Quantifizierung der Verschiebung der Finanzierungslast von der Zusatzversicherungen zur Grundversicherung und zu den Steuerzahlenden und der akuten Gefahr der Mengenausweitung im ambulanten Bereich mangels Steuerungsinstrumenten liegen nur rudimentäre Zahlen vor. Es handelt sich um einen Vorschlag mit zu vielen unbekannten Folgen folgen. Die SP erwartet deshalb, dass zumindest die Fragen zu den sozialpolitischen Auswirkungen (Lang- und kurzfristige Auswirkungen auf die Prämien von Grund- und Zusatzversicherungen; heutige Höhe der Subvention der Grundversicherung durch die Prämien der Zusatzversicherungen; Beurteilung der Kostenbetiligung der Kantone, ohne dass diese die Kompetenz zur Einführung von Globalbudgets im ambulanten Bereich haben) der verschiedenen Finanzierungssysteme vom Bundesrat vor Verabschiedung der Botschaft geklärt werden. Die SP verweist auf die Vorschläge, die sie in der 1. Etappe der Teilrevision KVG dem EDI unterbreitet hat.
Beantragt wird
- die Beiträge der Kantone an Halbprivat- und Privatabteilungen der öffentlichen und öffentlich subventionierten Spitäler bis 2002 mit Obergrenze Fr. 200 / Tag stufenweise auszuweiten;
- der Ausschluss der Kostenbeteiligung der Krankenversicherung an Investitionskosten und Überkapazitäten;
- der Einbezug von Spitex in die Gesundheitsplanung und Aufteilung der Kosten;
- die Erhebung von Daten über sozialpolitische Auswirkungen der verschiedenen Finanzierungsysteme.