Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2000/18: Verwendung von 800 Tonnen Gold der Nationalbank · 87 Seiten

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Verwendung von Goldreserven der Schweizerischen Nationalbank Vernehmlassungsbericht

Gemeinwesen zur Zeit darauf ausgerichtet, sich von nicht benötigtem Finanzvermögen zu trennen und den Erlös für den Schuldenabbau einzusetzen. Lediglich die Kantone NW und BS könnten sich auch eine ertragsorientierte Vermögensbewirtschaftung durch einen Fonds vorstellen.

Unter den übrigen Vernehmlassungsteilnehmern haben economiesuisse, USAM, SAV,

FRSP, SBV, CNG und SLFV eine Präferenz für den direkten Schuldenabbau während FDP, PST, LCH, FPV, SHV und VSIG eher die Fondslösung vorziehen würden. Als

Vorteil eines direkten Abbaus wird aufgeführt, dass damit der „Verteilungskampf“ endgültig vom Tisch wäre. Zudem könnten die Schulden in einem grösseren Umfang abgebaut werden, als wenn lediglich die Erträge eingesetzt würden. Damit wäre auch das Potential für Steuersenkungen grösser. Das Hauptargument für die Fondslösung lautet demgegenüber, dass das Sondervermögen ertragsorientiert bewirtschaftet werden könnte und in seiner Substanz erhalten bliebe.

4.3 Verteilung der Mittel auf Bund und Kantone und unter den Kantonen

Mit dem Hinweis, dass es sich beim Sondervermögen um zurückbehaltene

Notenbankgewinne handle, halten die Kantone einstimmig an ihrem Anspruch auf zwei Drittel des Vermögens oder dessen Erträge fest. Sie werden darin von einer Mehrheit der

übrigen Vernehmlasser unterstützt. Lediglich SP und CSAJ sind der Auffassung, dass – falls es zu einem Schuldenabbau kommt – vom geltenden Gewinnverteilschlüssel abzuweichen und eine prioritäre Tilgung der Bundesschulden anzustreben sei, und die FET hält fest, dass die Aufteilung der Mittel nicht zwingend nach dem geltenden Verteilschlüssel erfolgen müsse.

Was die Verteilung unter den Kantonen angeht, möchten OW, FR, VS, NE und JU den im NBG festgelegten Schlüssel, wonach 5/8 der SNB-Gewinne unter Berücksichtigung der Wohnbevölkerung und 3/8 gemäss der Finanzkraft der Kantone verteilt werden, anwenden. Demgegenüber sprechen sich ZH, NW, BS und GE für die ausschliessliche Berücksichtigung der Wohnbevölkerung aus, da Gold als Volksvermögen pro Kopf der Bevölkerung zu verteilen sei, der aktuelle Finanzkraftindex die finanzielle Situation eines Kantons nur ungenügend wiedergebe und im NFA der Verzicht auf die Berücksichtigung der Finanzkraft bei der Bestimmung der Kantonsanteile an den Bundeseinnahmen und am Reingewinn der SNB vorgesehen sei. VS und GE könnten sich auch vorstellen, dass bei der Wahl des Verteilschlüssels die Verschuldungssituation in den einzelnen Kantonen berücksichtigt würde.

4.4 Aufforderung an die Kantone zum Schuldenabbau?

Der CNG möchte den Kantonen die Verwendung der Mittel für den Schuldenabbau mit

hoher Verbindlichkeit vorgeben. Die übrigen Vernehmlassungsteilnehmer sind der

Ansicht, dass eine Aufforderung an die Kantone zum Schuldenabbau nicht praktikabel sei, da sie letztlich weder überprüfbar noch durchsetzbar sei. Auch präsentiere sich die finanzielle Lage in den einzelnen Kantonen recht unterschiedlich. Die Kantone halten zudem fest, dass es in ihrer alleinigen Kompetenz liege, die Verwendung der ihnen zustehenden Geldmittel zu bestimmen und eigene Prioritäten zu setzen. Jede Kontrollfunktion des Bundes würde einen Eingriff in die kantonale Finanzhoheit darstellen, der abzulehnen sei. Mit einer (unverbindlichen) Empfehlung, das Sondervermögen zum Schuldenabbau einzusetzen, könnte sich hingegen die grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer einverstanden erklären.

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