Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2000/18: Verwendung von 800 Tonnen Gold der Nationalbank · 87 Seiten

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Verwendung von Goldreserven der Schweizerischen Nationalbank Vernehmlassungsbericht

aufzustocken sei. Die PCS findet insbesondere die Finanzierung von Überbrückungsleistungen an ältere teilinvalide sowie leistungsgeschwächte Personen wichtig.

Die SODK unterstützt ebenfalls Überbrückungsleistungen für ältere behinderte Personen, findet aber auch die für die Witwen vorgesehenen Zahlungen wichtig, da die Frauen im Rahmen der 11. AHV-Revision insgesamt doch eher die Verliererinnen seien.

Der CNG würde die Mittel zwar lieber den Familien zukommen lassen, hält aber auch einen Einsatz in erster Linie für arbeitslose oder leistungsgeschwächte Personen für gerechtfertigt.

Auch die übrigen Vernehmlassungsteilnehmer unterstützen grundsätzlich die vorgesehenen Leistungen an ältere teilinvalide Personen und an Witwen. SLFV und SSRV stehen aber den Beiträgen für ältere arbeitslose Personen skeptisch gegenüber, und der SSRV findet, dass auch Überbrückungsleistungen für leistungsgeschwächte Personen zu weit gehen, da insbesondere kaum zu bewältigende Abgrenzungsprobleme zu erwarten wären. Stattdessen beantragt er, einen geringfügigen Teil der Erträge des Sondervermögens für eine intensivere Alterspolitik des Bundes einzusetzen. Der VSAA schlägt vor, die Mittelverwendung nicht nur auf befristete Überbrückungsleistungen bei der Umsetzung der 11. AHV-Revision zu beschränken, sondern Massnahmen der 4. IVG-Revision mit ihren Schnittstellen zu der ebenfalls in Revision stehenden Arbeitslosenversicherung einzubeziehen. Die Prometerre möchte, wie bereits eingangs erwähnt, mit einem Teil der Überbrückungsleistungen eine Pensionskasse für Landwirte aufbauen.

Aus durchführungstechnischer Sicht sollten sich gemäss Auffassung der VVAK für die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen sowie für die Festsetzung und die Auszahlung von Überbrückungsleistungen keine nennenswerten Probleme ergeben. Dies gilt auch für die mögliche Zusammenarbeit mit den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (Zusprechung von Starthilfen für Witwen) sowie für die periodische Abrechnung mit dem Sonderfonds. Eine besondere Entschädigung der Ausgleichskassen für diese Durchführungsaufgabe wird von der VVAK als zwingend erachtet.

3.5 Überbrückungsleistungen oder AHV-Fonds?

Praktisch je die Hälfte der Stellungnahmen zu dieser Frage befürwortet eine Überweisung in den AHV-Fonds bzw. die Finanzierung von konkreten Leistungen.

AHV-Fonds

47%

53% Überbrückungsleistungen

Sämtliche Bundesratsparteien, die sich zu dieser Frage geäussert haben, (FDP, SP, SVP) befürworten eine Überweisung des Sondervermögens ohne weitere Zweckbindung in den AHV-Fonds. Die PST ist demgegenüber für eine Finanzierung von konkreten Leistungen.

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