Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2000/18: Verwendung von 800 Tonnen Gold der Nationalbank · 87 Seiten
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Verwendung von Goldreserven der Schweizerischen Nationalbank Vernehmlassungsbericht
Lehrerweiterbildung an erster Stelle sehen SSRV, ADF, LCH, CTIE und TRI2. Die Bereitstellung von Bildungsinhalten schliesslich wird von SLFV und FET als prioritär bezeichnet. EFS und ADF weisen zudem darauf hin, dass die Bildungsinitiative speziell auch die Bedürfnisse der Frauen berücksichtigen müsse. Der SSRV schlägt ein viertes Aktionsfeld „ältere Menschen“ vor, da auch die dritte und vierte Generation ihren Platz in der kommenden Informationsgesellschaft einnehmen und deren Vorteile nutzen sollen. Der VSAA zieht die Parallele zu den Überbrückungsleistungen und sieht im Rahmen der Bildungsinitiative auch arbeitsmarktlich indizierte Massnahmen für bildungschwächere arbeitslose Personen mit erschwerten Eingliederungschancen vor. Die Prometerre möchte einen Teil der Gelder gezielt für berufliche Umschulungsmassnahmen für Landwirte einsetzen. Die CASS schliesslich weist darauf hin, dass eine Bildungsinitiative nicht ohne einschlägige Begleitforschung vonstatten gehen sollte.
Was die Aufgaben- und Kompetenzverteilung angeht, sind sich die Vernehmlassungsteilnehmer einig, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen notwendig ist. Je nach Wahl der konkreten Bildungsmassnahmen können verschiedene bereits bestehende Ämter, Organe und Koordinationsstellen mit dieser Aufgabe beauftragt werden.
3.3.2 Vorfinanzierung über den allgemeinen Bundeshaushalt
FDP, SODK und SLFV lehnen eine rückzahlbare Vorfinanzierung der Bildungsinitiative
über den allgemeinen Bundeshaushalt ab, da für den Bundeshaushalt hohe Mehrkosten anfallen würden, falls mit dem Sondervermögen niedrigere Erträge als prognostiziert erzielt würden. Zudem scheint es der SODK psychologisch und politisch problematisch, wenn das Sondervermögen nicht zu einer Entlastung, sondern zunächst zu einer stärkeren Belastung des Bundeshaushalts führen würde.
Demgegenüber begrüssen SP, PST, ADF und die Vernehmlassungsteilnehmer aus dem Bildungsbereich mit dem Hinweis auf die Dringlichkeit der Bildungsinitiative die Möglichkeit einer Vorfinanzierung. Um die anvisierten Ziele zu erreichen, sei es notwendig, bereits in den kommenden zwei Jahren Bildungsinvestitionen zu tätigen.
3.4 Ausgestaltung der Überbrückungsleistungen
In den Vernehmlassungsunterlagen wird vorgeschlagen, dass an folgende Personengruppen Leistungen ausgerichtet werden: Teilinvalide Witwen sowie ältere teilinvalide, leistungsgeschwächte oder arbeitslose Personen sollen Überbrückungsleistungen bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters erhalten; an Witwen mit längerem Erwerbsunterbruch sollen Starthilfen zur Erleichterung des Wiedereinstiegs ins Berufsleben ausbezahlt werden. Zur Frage, für welche dieser Personengruppen die Überbrückungsleistungen am Dringendsten benötigt würden, lautet der Grundtenor der Vernehmlassungsantworten, dass im Prinzip für alle diese Menschen eine Lösung gefunden werden müsse, sei dies im Rahmen der AHV-Revision oder mit Überbrückungs- oder Ergänzungsleistungen.
Die SP hält fest, dass sie, um eine mehrheitsfähige Lösung zu finden, grundsätzlich Starthilfen an Witwen, Überbrückungsleistungen an ältere behinderte Personen sowie generell Beiträge zur Realisierung des flexiblen Rentenalters unterstützen könne. Die PST ist der Auffassung, dass mit der 11.AHV-Revision das Ziel einer Rente, welche die wesentlichsten Bedürfnisse abdeckt, erreicht werden sollte, ohne dass diese Rente mit Ergänzungsleistungen
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