Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2000/18: Verwendung von 800 Tonnen Gold der Nationalbank · 87 Seiten
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Verwendung von Goldreserven der Schweizerischen Nationalbank Vernehmlassungsbericht
ermöglichen. Schliesslich halten die Befürworter eines Schuldenabbaus fest, dass der gegenwärtige Zeitpunkt für einen Abbau der Schulden ideal sei: Wenn in konjunkturell besseren Zeiten der Schuldenabbau nicht vorangetrieben werde, bestehe die Gefahr, dass Bund und Kantone in der nächsten Rezession den neuen Herausforderungen nicht mehr gewachsen seien.
Demgegenüber lehnen SP, Grüne, VSA und SP Frauen eine Schuldentilgung ab, da eine solche Massnahme sowohl beim Bund wie auch bei den Kantonen zu neuen Steuersenkungsforderungen führen würde, die sich aufgrund der realen Erfahrungen verteilungspolitisch immer schlecht auswirken (Entlastungen für hohe Einkommen, für starke Wirtschaftsbranchen wie Banken, Börse, etc.). Die SVP hält fest, dass ein
Schuldenabbau nicht der ganzen Bevölkerung, sondern nur dem künftigen Steuerzahler
zugute komme, da Schulden nichts anderes als Steuern der Zukunft seien. Die Schulden abzubauen sei nur sinnvoll, wenn der Bund nicht anderswo neue Steuern erhebe, wie dies zum Beispiel für die Sicherung der AHV vorgesehen sei. Die CNG fügt an, dass sowohl die
Staatsverschuldung als auch die Staatsquote in der Schweiz niedrig seien. Die erfolgreich
eingeleitete Stabilisierung der Schulden genüge, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz zu erhalten und das momentane Wachstum längerfristig zu verstetigen. Dem pflichten PST, Grüne, FET und SHV mit dem Hinweis bei, dass ein Schuldenabbau nicht
prioritär sei und nicht aus dem Sondervermögen, sondern aus den konjunkturellen Überschüssen der laufenden Rechnung zu erfolgen habe. SSRV, Pro Senectute und LCH
befürchten generell, dass bei einem Schuldenabbau das Sondervermögen ohne grosse Wirkung in den öffentlichen Haushalten versickern würde. Der SHV schliesslich weist darauf hin, dass grosse Anleger (wie z.B. Pensionskassen) ein gewisses Volumen an Staatsobligationen zu Anlagezwecken benötigen. Dieses würde durch eine Schuldenrückzahlung markant eingeschränkt.
4.2 Direkter Schuldenabbau oder Fonds zur Schuldentilgung?
In den Vernehmlassungsunterlagen wurden zwei Möglichkeiten zum Schuldenabbau präsentiert: Erstens kann die Vermögenssubstanz direkt zur Schuldentilgung eingesetzt werden. Zweitens wäre es möglich, das Vermögen durch einen Fonds bewirtschaften zu lassen und lediglich die Erträge für den Schuldenabbau einzusetzen. Eine Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer unterstützt den ersten Vorschlag.
36%
Direkter Schuldenabbau
Fondslösung
64%
Die in dieser Frage direkt betroffenen Kantone ziehen mehrheitlich einen direkten Schuldenabbau vor. Die Äufnung eines Fonds ist aus ihrer Sicht nicht angebracht. Erstens könne bei der Vermögensbewirtschaftung nicht garantiert werden, dass eine Rendite über dem Zinssatz für öffentliche Anleihen anfalle. Zweitens seien die Bemühungen vieler
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