Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2000/18: Verwendung von 800 Tonnen Gold der Nationalbank · 87 Seiten
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Verwendung von Goldreserven der Schweizerischen Nationalbank Vernehmlassungsbericht
1 Einleitung
1.1 Ausgangslage
Aufgrund der Aufhebung der Goldbindung des Frankens hält die SNB mehr Währungsreserven, als sie für ihre geld- und währungspolitischen Aufgaben benötigt. Rund die Hälfte der Goldreserven - 1'300 Tonnen Gold - kann für andere öffentliche Zwecke verwendet werden. Die nicht benötigten Goldreserven sollen von der SNB voraussichtlich bis Ende 2004 verkauft werden. Bei einem Goldpreis von 13'000 Fr./kg und einem Realzins von 3 Prozent entsprechen die 1'300 Tonnen Gold einem Vermögen von rund 17 Mrd. Franken mit jährlichen realen Erträgen von 500 Mio. Franken.
Mit Botschaft vom 17. Mai 2000 hat der Bundesrat beantragt, die Bundesverfassung mit einer Übergangsbestimmung zu Artikel 99 BV (Geld- und Währungspolitik) zu ergänzen. Diese Übergangsbestimmung soll dem Gesetzgeber die Zuständigkeit einräumen, die Verwendung des Erlöses aus dem Verkauf von 1'300 Tonnen Gold der SNB besonders zu regeln.
500 Tonnen – maximal 7 Mrd. Franken – der überschüssigen Goldreserven sollen als Kapital für die Stiftung solidarische Schweiz eingesetzt werden. Ebenfalls mit Botschaft vom 17. Mai 2000 hat der Bundesrat den Entwurf für ein Bundesgesetz über die Stiftung solidarische Schweiz ans Parlament überwiesen. Zu bestimmen bleibt damit noch die Verwendung der restlichen 800 Tonnen. Wie diese 800 Tonnen Gold verwendet werden sollen, ist eine Frage von erheblicher politischer, wirtschaftlicher und finanzieller Bedeutung. Der Bundesrat hat deshalb am 17. Mai 2000 beschlossen, eine Vernehmlassung durchzuführen.
1.2 Inhalt der Vernehmlassung
Die Vernehmlassungsunterlagen des Bundesrats beschreiben zwei Möglichkeiten für die Verwendung des Erlöses aus dem Verkauf der 800 Tonnen Gold: Einerseits steht die zeitlich gestaffelte Verwendung für eine Bildungsinitiative sowie für Überbrückungsleistungen zur Diskussion. Andererseits wird ein Abbau öffentlicher Schulden vorgeschlagen.
Der erste Vorschlag umfasst zunächst die Finanzierung von Bildungsmassnahmen im
Bereich der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien. Dabei stehen drei
Aktionsfelder im Vordergrund: Die Weiterbildung von Lehrkräften, die Entwicklung von Bildungssoftware sowie die Ausbildung von Personen mit erschwertem Zugang zu den herkömmlichen Bildungseinrichtungen. Für die Bildungsinitiative sollen die Erträge, welche auf dem Sondervermögen nach seiner Ausgliederung aus der SNB bis ca. Ende 2004 bzw. 2005 erwirtschaftet werden, mindestens aber ein Betrag von 600 Mio. Franken, eingesetzt werden.
Anschliessend sollen die Erträge zur Finanzierung von Überbrückungsleistungen im Bereich der AHV verwendet werden. Mit diesen Überbrückungsleistungen sollen sozialpolitisch unerwünschte Wirkungen gemildert werden, welche in Folge der notwendigen strukturellen Anpassungen der AHV entstehen können. Diese Überbrückungsleistungen bis zum Erreichen des ordentlichen AHV-Alters bzw. bis zu einer Wiedereingliederung ins Arbeitsleben würden gezielt an Personen ausgerichtet, deren Chancen auf dem Arbeitsmarkt
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