Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2000/18: Verwendung von 800 Tonnen Gold der Nationalbank · 87 Seiten
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Verwendung von Goldreserven der Schweizerischen Nationalbank Vernehmlassungsbericht
die entsprechende Beachtung. Auch der Sicherung von Grundleistungen im Bereich der Sozialversicherungen stehen alle Vernehmlassungsteilnehmer zustimmend gegenüber. Uneinigkeit besteht allerdings bei der Frage nach der Ausgestaltung (im Rahmen der bestehenden Instrumente oder mit neuen Initiativen) und Finanzierung (aus den Erträgen des Sondervermögens oder über das laufende Budget) dieser Massnahmen.
Im Bildungsbereich weisen insbesondere SODK, EFS, SVEB, FET, CTIE, SHV und
CASS darauf hin, dass gerade im IuK-Bereich ein gewisser Nachholbedarf bestehe und eine separate Bildungsinitiative deshalb notwendig sei. Die in den Vernehmlassungsunterlagen vorgeschlagenen Bildungsmassnahmen im Bereich zukunftsorientierter Technologien würden
sich positiv auf die Produktivität und das Wachstum auswirken. Zudem dürfe die
Schweiz im Vergleich zu den EU-Ländern, welche ihre Investitionen in diesem Bereich in der letzten Zeit deutlich erhöht haben, nicht ins Hintertreffen geraten.
Demgegenüber halten FDP, Grüne, economiesuisse, USAM, SAV, FRSP, SBV, SGB, VSA, FPV und VSIG fest, dass die Bildungspolitik als staatliche Kernaufgabe aus den laufenden Einnahmen zu finanzieren und mit den bereits bestehenden Instrumenten – unter Berücksichtigung der föderativen und demokratischen Strukturen in der Schweiz
– umzusetzen sei. Mit der befristeten Bildungsinitiative würden neue Strukturen aufgebaut, deren langfristige Finanzierung nicht gesichert sei. Der VSA fügt an, dass im IuK-Bereich – im Vergleich zu den Aus- und Weiterbildungsanstrengungen in anderen Bereichen – die
Möglichkeiten zur Eigeninitiative bei Weitem nicht ausgeschöpft seien. Die CVP ist der
Ansicht, dass die vorgeschlagenen Unterstützungsmassnahmen im Bildungsbereich zwar grundsätzlich richtig und erstrebenswert seien, unter föderalistischen Aspekten jedoch ein staatspolitisches Problem darstellen würden. Dennoch ortet sie auf Stufe der Volksschule einen gewissen Nachhol- und Investitionsbedarf und würde deshalb insbesondere Massnahmen in diesem Bereich unterstützen.
Bei den Überbrückungsleistungen begrüssen insbesondere SODK, EFS und Pro Senectute, dass diese Leistungen gezielt gerade den schwächsten Mitgliedern unserer
Gesellschaft zukommen sollen. FDP, PLS, PCS, economiesuisse, USAM, FRSP, SBV, FPV und VSIG halten fest, dass diese Fragen nur im Gesamtzusammenhang der Finanzierung
der Sozialwerke angegangen werden können. Mit dem vorgeschlagenen punktuellen und zeitlich befristeten Vorgehen würde die Gefahr bestehen, dass die Lösung der anstehenden strukturellen Finanzierungsprobleme verschoben werde und damit dem grundsätzlichen und dringenden Handlungsbedarf im Bereich der Sozialversicherung zu wenig Beachtung geschenkt würde. Strukturelle Probleme lassen sich nicht mit Überbrückungsmassnahmen lösen! Die SAV betont, dass es fahrlässig sei, bereits von Überbrückungsleistungen zu sprechen, solange über das Schicksal der 11. AHV-Revision keine Gewissheit bestehe. Vernünftiger sei es, eine allgemeine Flexibilisierungslösung ausarbeiten, statt nachträglich mit Überbrückungsleistungen die vielen Einzelprobleme und – schicksale auffangen, die aus einer fehlenden oder völlig unzureichenden Regelung resultieren. Die Hauptregelung müsse verbessert, und nicht ein sozialpolitisches Flickwerk eingeleitet werden!
Grundsätzlich lehnen insbesondere die Kantone sowie FDP und PLS die vorgeschlagene Schaffung von Zweckbindungen ab: Diese würden innert kurzer Zeit zu einem Anstieg der
Ausgaben in den betreffenden Bereichen und damit zu einer dauerhaften Erhöhung der
Staatsquote führen. Auch besteht bei Zweckbindungen die Gefahr einer Fehlallokation von
Ressourcen. Zudem wird der Handlungsspielraum der öffentlichen Haushalte
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