Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2000/18: Verwendung von 800 Tonnen Gold der Nationalbank · 87 Seiten

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Verwendung von Goldreserven der Schweizerischen Nationalbank Vernehmlassungsbericht

Landessprache, in welcher die Stellungnahme eingereicht wurde, aufgeführt. Die Abzeichnungsverzeichnisse finden sich am Ende des Berichts (Ziff. 6.3, S. 84).

2 Übersicht über die eingegangenen Verwendungsvorschläge

Werden alle Vernehmlassungsteilnehmer gleich gewichtet, unabhängig von der Grösse der Institution oder von der Anzahl der eingegangenen Stellungnahmen der betreffenden Kategorie/Branche, so präsentiert sich ein relativ ausgeglichenes Bild: 31 Prozent der Vernehmlasser möchten zwei Drittel des Erlöses aus dem Verkauf der 800 Tonnen Gold bzw. zwei Drittel der Erträge aus dessen Bewirtschaftung den Kantonen ohne Zweckbindung zukommen lassen. 29 Prozent befürworten Bildungsmassnahmen und/oder Leistungen im AHV-Bereich, wobei diese Prozentzahl auch die Befürworter einer ausschliesslichen Übertragung der Mittel an den AHV-Fonds enthält. Die Mittel für einen Abbau der Schulden bei Bund und Kantonen verwenden möchten 25 Prozent der Vernehmlasser. 7 Prozent schlagen weitere Möglichkeiten wie Kinderrenten, Familienzulagen oder Leistungen für schwangere Frauen vor. 8 Prozent schliesslich verzichten ausdrücklich auf eine Stellungnahme oder betonen, dass ihnen in erster Linie das rasche Finden einer

Anträge zur Verwendung

8%

7% Bildung/AHV

29%

Schuldenabbau

2/3 zweckfrei an

Kantone

31% Übrige

Keine Stellungnahme

25% / Priorität

Konsenslösung wichtig ist.

Wird diese summarische Übersicht der Stellungnahmen nach Kategorie/Branche der Vernehmlasser aufgeschlüsselt, zeichnet sich folgendes Resultat ab:

Die KdK sowie sämtliche Kantonsregierungen betonen, dass die 800 Tonnen Gold zurückgehaltene Gewinne der SNB darstellen und ihnen deshalb gemäss dem geltenden verfassungsrechtlichen Gewinnverteilschlüssel für Nationalbankgewinne zwei Drittel des Verkaufserlöses zustehen. Sie vertreten einstimmig die Auffassung, dass die Kantone in eigener Kompetenz über die Verwendung dieser Mittel zu entscheiden haben und lehnen eine durch den Bundesgesetzgeber vorgegebene Zweckbindung klar ab. Gleichzeitig erachtet aber die grosse Mehrheit der Kantone einen Schuldenabbau bei Bund und Kantonen als vordringlich. Geht man davon aus, dass die Kantone das ihnen überwiesene Vermögen mehrheitlich für eine Reduktion ihrer Schulden einsetzen würden, steigt der Anteil an Befürwortern eines Schuldenabbaus auf eine Mehrheit von 56 Prozent der Vernehmlassungsteilnehmer. Die Meinung von KdK und Kantonen wird auch von der Sozialdirektoren- und der Erziehungsdirektorenkonferenz mitgetragen, wobei die SODK allerdings der Auffassung ist, dass sich der Zweidrittel-Anspruch der Kantone auch bei einer

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