Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2000/18: Verwendung von 800 Tonnen Gold der Nationalbank · 87 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 6Fedlex · Ergebnisbericht
Verwendung von Goldreserven der Schweizerischen Nationalbank Vernehmlassungsbericht
infolge fortgeschrittenen Alters und teilweiser Invalidität oder längerer Arbeitslosigkeit oder infolge eines langen Erwerbsunterbruchs gering sind. Die Leistungen sollen auf 12 Jahre befristet werden.
Der zweite Vorschlag möchte das Sondervermögen für einen Abbau der Schulden bei Bund und Kantonen einsetzen. Dabei würden die Mittel zwischen Bund und Kantonen gemäss dem geltenden verfassungsrechtlichen Verteilschlüssel für Notenbankgewinne aufgeteilt; d.h. dem Bund würde 1/3, den Kantonen 2/3 des Sondervermögens zustehen. Ein Schuldenabbau könnte durch eine sofortige Rückzahlung öffentlicher Schulden mit unmittelbarer Bereinigung der Bilanzen geschehen. Ebenfalls denkbar wäre es, den Erlös aus den Goldverkäufen in einen Fonds zu investieren; dies mit dem Ziel, eine Rendite zu erwirtschaften, welche über dem Zinssatz für öffentliche Anleihen liegt. Dadurch könnte später ein Schuldenabbau in grösserem Umfang stattfinden.
1.3 Angaben zum Vernehmlassungsverfahren
Der Bundesrat hat das Vernehmlassungsverfahren über die Verwendung von 800 Tonnen Gold am 28. Juni 2000 eröffnet. Die Vernehmlassungsfrist dauerte bis am 31. Oktober 2000.
Insgesamt sind 88 Stellungnahmen eingegangen. Von den 111 angeschriebenen und zur Stellungnahme eingeladenen Organisationen („offizielle Vernehmlasser“) haben 63 die Gelegenheit wahrgenommen, sich zur Verwendung der 800 Tonnen Gold zu äussern. Des Weitern sind 25 Stellungnahmen von Vernehmlassern eingegangen, die sich aus eigenem Antrieb zu Wort gemeldet haben („inoffizielle Vernehmlasser“).
1.4 Inhaltsübersicht
Im Folgenden findet sich zunächst eine grobe Übersicht über die von den Vernehmlassungsteilnehmern unterstützten Verwendungsvorschläge (Ziff. 2, S. 7).
Anschliessend wird näher auf die Kommentare zur Ausgestaltung des ersten Verwendungsvorschlages, der Bildungsinitiative und den Überbrückungsleistungen im AHV-Bereich, eingegangen (Ziff. 3, S. 8).
Danach werden die Stellungnahmen zum zweiten Verwendungsvorschlag, dem Schuldenabbau bei Bund und Kantonen, zusammengefasst (Ziff. 4, S. 15).
Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmer haben die Gelegenheit genutzt und ihre Stellungnahme auch zu weiteren Fragen wie der vom Bundesrat beantragten Übergangsbestimmung zu Artikel 99 BV, zur Höhe der Währungsreserven oder zur Stiftung solidarische Schweiz geäussert. Diese Stellungnahmen werden in Ziff. 5 (S. 18) kurz dargestellt.
Im Anhang findet sich das Verzeichnis sämtlicher Vernehmlassungsteilnehmer (Ziff. 6.1, S. 20), die eine Stellungnahme eingereicht haben. Anschliessend (Ziff. 6.2, S. 23) sind die ausführlichen Stellungnahmen der einzelnen Vernehmlassungsteilnehmer zu den verschiedenen Fragen aufgelistet. Die Kantone haben sich in den Grundsatzfragen der Meinung der KdK angeschlossen. Ihre Stellungnahmen sind deshalb jeweils nur dort aufgeführt, wo sie sich zusätzlich explizit zu einer Frage geäussert haben. Die Anträge wie auch die Namen und Abkürzungen der Vernehmlassungsteilnehmer sind jeweils in der
- 6 -