Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2000/18: Verwendung von 800 Tonnen Gold der Nationalbank · 87 Seiten
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Verwendung von Goldreserven der Schweizerischen Nationalbank Vernehmlassungsbericht
einem Drittel an den Bund zur Schuldentilgung gehen.
Vermeidung von Folgekosten: Bezüglich der Bildungsmassnahmen wird der
Schwerpunkt auf den Faktor Bildung zu legen sein und nicht auf Infrastrukturen oder EDV-Geräte. Im übrigen handelt es sich hier um einen Impuls, der einen der Schweiz drohenden Bildungsrückstand gegenüber den übrigen Industrieländern verhindern oder mildern soll. Die Folgenutzen sollten allfällige Folgekosten überwiegen.
Bei den Überbrückungsleistungen geht es unseres Erachtens um eine zeitlich begrenzte
soziale Milderung der tiefgreifenden Umstrukturierungen der 1. Säule. In diesem
Sinne sind Folgekosten längerfristig nicht zu erwarten. Im Rahmen der 12. AHV-Revision wird die Lage sowohl bezüglich Leistungen wie auch Finanzierungsmöglichkeiten neu beurteilt werden müssen.
Demgegenüber können bei der Variante Schuldenabbau Folgekosten nicht ausgeschlossen werden, da Einnahmen à fonds perdu die Begehrlichkeit der Parlamente wecken könnten, und dies besonders dort, wo die Kantone nur wenig oder keine Schulden aufweisen.
5.03 SAV In der Regel können Folgekosten nicht vermieden werden, und bei diesem diffusen
Programm sind Folgekosten ohnehin unabsehbar. Auf jeden Fall entstehen mit Abbruch der Aktivitäten Lücken, deren Schliessung wieder neue Mittel erfordern würde.
5.04 FRSP Notre opposition aux mesures en faveur de la formation comme aux mesures en faveur de
prestations à l'AVS s'explique par le fait que, dans l'un et l'autre cas, les dispositifs mis
en place créeront des structures permanentes qui, au terme des périodes proposées par le projet, ne pourront plus être remises en cause et devront alors être absorbées par le budget ordinaire.
6.02 SLFV Folgekosten können nicht ganz vermieden werden. Man muss sich aber bemühen, diese
Kosten so niedrig als möglich zu halten und es darf sich auch kein Rechtsanspruch ableiten lassen, weder für die AHV noch für die Bildungsmassnahmen.
6.04 Pro Mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen zeitlichen Befristung der
Senectute Überbrückungsleistungen sind wir grundsätzlich einverstanden. Unseres Erachtens
sollte die Frage einer umfassenden Flexibilisierung des Rentenalters sowie deren Finanzierung spätestens in der 12. AHV-Revision angepackt werden.
6.06 ADF Les coûts consécutifs doivent être évités en confiant la gestion de la promotion aux orga-
nes des cantons s’occupant de la scolarisation. Pour les prestations complémentaires à l’AVS, les caisses de compensation nous semblent habilitées à traiter de la question.
7.02 VVAK Einmal eingeführte, zusätzliche Leistungen bzw. Privilegien in der AHV für
Bevölkerungsteile in einem schwierigen sozialen und finanziellen Umfeld können später nicht mehr beseitigt werden. Der Ruf nach Besitzstand wird laut werden und zieht einen ergänzenden, zusätzlichen Finanzierungsbedarf mit sich. Wir glauben nicht daran, dass die Überbrückungsleistungen in späteren Jahren wieder eliminiert werden können, werden durch die 11. AHV-Revision doch immer wieder zahlreiche neue Härtefälle geschaffen, die sich nicht auf eine Übergangszeit beschränken lassen.
8.03 LCH Die Entstehung von Folgekosten bei der geplanten Bildungsinitiative kann durch die
konsequente Anbindung an bestehende Strukturen vermieden werden. Dies gilt für
die Weiterbildung von Lehrpersonen, die an regionalen Kompetenzzentren erfolgen soll, ebenso wie für die Mobilisierung bildungsferner Schichten: Neben öffentlichen Bibliotheken könnten in peripheren Gebieten auch Schulen bzw. Schulbibliotheken diese Aufgaben bei entsprechender personeller Ausstattung übernehmen. Die Schule würde dabei zu einem „Learning Center“ nicht nur für Schülerinnen und Schüler, sondern auch für Eltern und weitere bildungsfernere Schichten. Schliesslich ist der Unterrichtseinsatz der IuK-Technologien möglichst bald in die Lehrpläne der Pädagogischen Hochschule aufzunehmen, so dass die nachrückende Generation der Lehrpersonen bereits über entsprechende Kompetenzen verfügt.
8.02 TRI S2 Bei der Bildungsinitiative müsste die notwendige Weiterentwicklung und Wartung der
Bildungssoftware, aber auch die Bereitstellung der nötigen personellen Ressourcen über das Jahr 2004 hinaus aus dem Golderlös mitfinanziert werden. Die bloss auf vier Jahre