Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2000/18: Verwendung von 800 Tonnen Gold der Nationalbank · 87 Seiten

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Verwendung von Goldreserven der Schweizerischen Nationalbank Vernehmlassungsbericht

1.01 ZH Durch die vom Bundesrat vorgeschlagene Zweckbindung sind spätere Folgekosten bei

den Kantonen zu erwarten.

1.03 LU Die Kombinationsvariante ist mit erheblichen zusätzlichen finanziellen Lasten

verbunden. Bei der Bildungsinitiative fallen den Kantonen sowohl hohe Beteiligungskosten als auch hohe Folgekosten an. Einerseits werden zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur notwendig, andererseits ist die Bildungsinitiative ein

befristeter Impuls mit hohen Folgekosten aus dem Betrieb und dem Unterhalt sowie der Aktualisierung der realisierten Aktionen.

Bei der Verwendung der Mittel für Überbrückungsleistungen ist ebenfalls mit hohen Folgekosten nach Ablauf des Überbrückungsprogramms zu rechnen. Zudem dürfte diese Massnahme negative finanzielle Auswirkungen auf die nachfolgenden AHV-Revisionen haben. Schliesslich sei diesbezüglich angemerkt, dass die Umschreibung der Bezugsvoraussetzungen für leistungsgeschwächte Personen im Vernehmlassungsbericht zu offen und unbestimmt ist, womit ein grosser Kreis Bezugsberechtigter oder aber hohe Abklärungskosten entstehen würden.

1.08 GL Gegen die Variante "Bildungsmassnahmen und Überbrückungsleistungen" spricht vor

allem, dass diese Aufgaben, wenn sie einmal von den Kantonen übernommen worden

sind, mit grosser Wahrscheinlichkeit weitergeführt werden müssen. Die kantonalen

Haushalte haben somit nach Ablauf der Ausschüttungen aus dem Goldfonds und nachdem dieser aufgebraucht ist, diese Ausgaben aus ihren Mitteln zu tragen. Damit wird die Staatsquote dauerhaft erhöht. Genau dieser Effekt ist unerwünscht und hat zur Folge, dass immer mehr finanzielle Mittel gebunden werden. Damit sinkt einerseits der Spielraum der öffentlichen Hand und andererseits steigt die Steuerbelastung für den Bürger.

1.20 TG Überbrückungsleistungen: Eine zeitliche Befristung der Massnahmen zur Stärkung der 1.

Säule scheint uns nicht angebracht, weil sich aufgrund der bereits verfügbaren demografischen Daten eine weitere Überalterung der Wohnbevölkerung der Schweiz abzeichnet.

1.24 NE Il est peu probable que les mesures ponctuelles proposées par le Conseil fédéral puis-

sent être interrompues après quelques années. A terme, une fois tarie la source de recettes provenant des réserves d'or, ces mesures entraîneront vraisemblablement des dépenses

supplémentaires à la charge des budgets courants des cantons. Le rapport mis en

consultation souligne expressément la probabilité d'une telle issue.

1.26 JU Vu d’aujourd’hui, stopper les mesures proposées apparaît comme une opération diffi-

cilement réalisable. Par un rejet de celles-ci, nous désirons justement ne pas devoir faire face à ces coûts consécutifs.

3.03 SP Sollte das Bundesratsmodell mit der Zweckbindung der Erträge für

Überbrückungsleistungen im AHV-Bereich zur Anwendung kommen, ist auf jeden Fall auf eine zeitliche Begrenzung auf 12 Jahre zu verzichten. Wenn eine Beschränkung gesetzlich verankert werden soll, dann mindestens auf 20 Jahre.

Eine zeitliche Befristung der Bildungsinitiative auf ca. 4 Jahre wird hingegen befürwortet. Die Frage der Folgekosten ist aber hier nicht zu klären. Wenn sich die Weiterführung der Informatikprogramme sachlich und fachlich rechtfertigt, ist eine Finanzierung dannzumal zu suchen. Der Begriff „Folgekosten“ ist in diesem Zusammenhang auch falsch gewählt.

3.07 PST Ces mesures devraient êtres inscrites dans le budget normal de la Confédération, il s’agit

en effet de tâches essentielles pour un État moderne et riche comme l’est le nôtre.

3.12 PCS L’échelonnement dans le temps nous paraît trop long. Notre préférence va à une concen-

tration tant des mesures (ponctuelles) que de la durée. A moyen terme, ces tâches doivent relever des compétences législatives ordinaires et de leurs budgets respectifs.

4.02 SODK Befristung: Bei der von der SODK vorgeschlagenen Kombinationsvariante würden zuerst

die Bildungsmassnahmen – befristet auf ca. 2 Jahre – initiiert. Anschliessend würden die Überbrückungsleistungen folgen. Anstelle der vorgesehenen zwölf Jahre wäre eine kürzere Periode (z.B. vier bis sechs Jahre) denkbar. Die genaue Dauer bleibt auszuhandeln. Schliesslich könnte das Vermögen zu zwei Dritteln an die Kantone und zu

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