Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2000/18: Verwendung von 800 Tonnen Gold der Nationalbank · 87 Seiten
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Verwendung von Goldreserven der Schweizerischen Nationalbank Vernehmlassungsbericht
6.2.2.2 Bildungsinitiative
Frage: In welchem der drei Aktionsfelder "Lehrerweiterbildung", "Bildungsinhalte im virtuellen Lernraum" und "Mobilisierung bildungsferner Schichten" sehen Sie die höchste Priorität?
Tabelle 5: Präferenzen bei der Ausgestaltung der Bildungsinitiative
V-Nr. Abkürzung Anträge
3.01 FDP Sollte aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse einer Bildungsinitiative der Vorzug
gegeben werden, wäre u.E. die Priorität im Aktionsfeld „Lehrerweiterbildung“ zu setzen.
3.02 CVP Bei der Ausgestaltung der Bildungsinitiative sind folgende Grundsätze zu respektieren:
- Die Kantone sind und bleiben verantwortlich für die Bildung im primären und
sekundären Bereich. Sie sind auch in der Lage, die notwendigen Schritte schnell und kompetent einzuleiten. Wir erachten grundsätzlich Investitionen mit Folgekosten für die Kantone als nicht opportun.
- Jede zukunftsgerichtete Weiterbildungsinitiative muss in feiner Abstimmung mit der Privatwirtschaft erfolgen und darf nicht nur den IT-Bereich beinhalten.
- Wir stellen aber durchaus Defizite fest: Nach Ansicht vieler Fachleute ist heute der
grösste Mangel die noch fehlende Informatik-Ausbildung der Lehrkräfte in der
Primar- und Sekundarschule. Die Anstrengungen, die mit den sogenannten „Netdays“ gemacht werden, könnten vom Bund zusätzliche Unterstützung erfahren, denn diese steuern zur Behebung dieses Mangels bei. Unterstützungskredite für bauliche Massnahmen im Zusammenhang mit der Netztauglichkeit der Schulen sollten ebenfalls in Betracht gezogen werden. Ferner könnte sich der Bund in Zusammenarbeit mit der EDK auch bei der Entwicklung adäquater Lehrmittel (Hard- und Software für die Volksschulen) engagieren. Schliesslich sollte er die Schaffung von Zertifikationen im Weiterbildungssektor (Sicherstellung der Qualität) ermöglichen.
Die Mobilisierung bildungsferner Schichten ist ein wichtiges Anliegen. Doch ist dies ein gesellschaftliches und ein integrationspolitisches Anliegen. Die Wirtschaft und die staatlichen Institutionen haben eine wichtige Funktion in diesem Bereich wahrzunehmen, denn es muss im Interesse aller liegen, dass möglichst viele die Entwicklung mitprägen
und davon profitieren können. Das vorhandene Angebot muss allen zustehen und allen zugänglich sein.
3.03 SP Alle drei vorgesehenen Aktionsfelder sind wichtig. Sie sollten alle drei verfolgt werden.
Vorläufig wird der in den Vernehmlassungsunterlagen vorgesehene Finanzierungsschlüssel unterstützt. Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen und Hearings werden sicher noch differenziertere und fachlich besser abgestützte Lösungen gefunden werden müssen.
Zur Grundsatzfrage der Informatikförderung durch den Bund sind hier einige
grundsätzliche Bemerkungen anzubringen:
Die Bildungsinitiative, wie sie die Vernehmlassungsunterlagen skizzieren, betrifft nur den Grundschulbereich, also den Bereich der kantonalen Schulhoheit. Diese Informatik-Ausbildung ist auf dem Arbeitsmarkt unmittelbar und direkt ohne Auswirkung. Es wäre eine Täuschung, wenn aus der Initiative eine Behebung des aktuellen und akuten Informatikermangels in der Wirtschaft abgeleitet würde. Wir regen an, dass der Bund als Akteur in der Informatikbildung und –ausbildung vier verschiedene Ebenen auseinanderhält:
1. Die Ebene der obligatorischen Schule (bis 16jährige), die in die Kompetenz der Kantone fällt. Auf dieser Stufe konzentriert sich im Wesentlichen die vom Bundesrat vorgesehene Informatikbildungsinitiative.
2. Die Ebene der beruflichen Erstausbildung wie Berufslehre und Fachhochschulstufe,