Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2000/27: Bundesgesetz über die Revision und Vereinheitlichung des Haftpflichtrechts (Haftpflichtgesetz) · 452 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 429Fedlex · Ergebnisbericht

Positiv festzuhalten bleibt, dass

- nach Art. 44 HPG das internationale Eisenbahntransportrecht gemäss COTIF ausdrücklich vorbehalten bleibt;

- Art. 41 TG (Kompetenz des Bundesrates zur Festlegung von Höchstgrenzen) vom HPG nicht aufgehoben wird, mithin also sämtliche Haftungslimiten für Reisegepäck (Art. 12 ff. TV) und Frachtgut (Art. 34 ff. TV) erhalten bleiben.

Konklusion:

Art. 19 Abs. 2 und 3, 23 Abs. 2 und Art. 39 Abs. 2 TG dürfen vom neuen HPG aus folgenden Gründen nicht aufgehoben werden:

1. Die Eisenbahntransporthaftpflicht stellt eine vertragsspezifische Regelung dar, die den praktischen Bedürfnissen aller Beteiligten dient. Sie ist keineswegs überholt, fand doch die letzte Revision des TG im Jahre 1998 statt und behält das neue COTIF - abgesehen von einer angemessenen Erhöhung der Haftungslimiten - die geltenden Bestimmungen vollumfänglich bei.

2. Eine Aufhebung der besagten TG-Bestimmungen setzt das neue HPG mit sich selbst (vgl. Art. 42 HPG) in Widerspruch.

3. Bis anhin achtete der schweizerische Gesetzgeber auf Kongruenz des nationalen zum internationalen Eisenbahntransportrecht. Warum sollte er im Zeitalter der Europäisierung und Globalisierung von dieser bewährten Strategie abweichen? Die Regeln des internationalen Eisenbahntransportrechts werden allseits als ausgewogen und sachgerecht empfunden und sind deshalb bei der COTIF-Revision auch unangetastet geblieben. Überdies erlauben harmonisierte Transportrechte die Entwicklung einer einheitlichen Rechtssprechung und mithin grössere Rechtssicherheit.

Antrag: Artikel 19 Absatz 2 und 3, Artikel 23 Absatz 2 und Artikel 39 Absatz 2 TG dürfen vom neuen HPG nicht aufgehoben werden.

(Art. 40 - 48)

365.06 Personenbeförderungsgesetz vom 18. Juni 1993107 (PBefG) Loi fédérale du 18 juin 1993108 sur le transport des voyageurs (LTV) Legge federale del 18 giugno 1993109 sul trasporto viaggiatori (LTG)

365.06.1 Art. 5 Abs. 1 Art. 5, 1er al. Art. 5 cpv. 1

Organisationen / Organisations / Organizzazioni

SVS: Die Anpassung des Personenbeförderungsgesetzes (Erläuternder Be-

richt S. 367 f.; VE 706) ist formeller Natur. Art. 5 ist mit den neuen, auch

107 SR 744.10

108 RS 744.10

109 RS 744.10