Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2000/30: Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) · 62 Seiten
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Ausmass die Einschränkung geschehen soll, darüber gehen die Meinungen allerdings auseinander. Während einzelne Eingaben, v.a. von Verlegerseite, noch weiter gehen wollen (z.B. Werbeverbot für SRG nach 20 Uhr), ist eine Mehrheit mit der vorgeschlagenen Regelung einverstanden - mit Ausnahme des Sponsoringverbotes. Dieser Vorschlag wird auf breiter Front abgelehnt (u.a. FDP, SVP, CVP, zahlreiche Kantone, Wirtschaftsverbände, Werbewirtschaft, verschiedene weitere Organisationen), während andere Stellungnahmen ein bloss teilweises Verbot empfehlen, welches das Sponsoring von Kultur- und Sportsendungen weiterhin zulässt (u.a. SP, Kultur- und Sportorganisationen). Die Beibehaltung des Werbeverbots in SRG-Radioprogrammen wird dagegen mehrheitlich begrüsst.
Stellung und Tätigkeiten der SRG
Während das Prinzip, mit dem Service-public-Auftrag primär die SRG zu betrauen, weitgehend unbestritten ist, rufen einzelne Vorschläge zu Stellung und Tätigkeiten der SRG kritische Reaktionen hervor. Mehrheitlich empfinden die Vernehmlassungsteilnehmer, dass mit der vorgeschlagenen Regelung der Staat die SRG zu stark einschränke und kontrolliere. Breit kritisiert wird namentlich die Wahl der gesamten SRG-Oberleitung durch den Bundesrat und die damit verbundene Schwächung der heutigen basisnahen und föderalistischen Organisationsstruktur (u.a. FDP, SVP, SP, LPS, CSP, die meisten Kantone). Überwiegend negativ beurteilt wurde in der Vernehmlassung auch die Einschränkung der Sparten- und Zielgruppenprogramme sowie der regionalen Programme. Kontrovers reagiert wird auf die Regelung des SRG-Programmangebotes: Verschiedene Eingaben plädieren für eine gesetzliche Beschränkung des Angebots (u.a. FDP, SVP, Wirtschaftsverbände, Werbewirtschaft), andere warnen im Gegenteil vor konkreten Beschränkungen (u.a. CVP, SP). Ebenfalls geteilt sind die Meinungen zur vorgeschlagenen Genehmigungspflicht für ausserprogrammliche Tätigkeiten der SRG.
Gebührensplitting
Dass die SRG für die Erfüllung des Service public-Auftrags Gebührengeld erhalten soll, wurde in der Vernehmlassung kaum bestritten. Einzelne Organisationen verla ngen allerdings eine massive Reduzierung der Gebühren um bis zu 50 Prozent (SVP, JF, Gewerbeverband). Auseinander gehen die Meinungen aber vor allem in der Frage, ob auch private Radio- und Fernsehveranstalter Geld aus den Empfangsgebühren erhalten sollen ("Gebührensplitting"). Einverstanden mit der vorgeschlagenen weitgehenden Abschaffung des heutigen Gebührensplittings sind u.a. FDP, SVP, und verschiedene Verbände. Die Mehrheit der Eingaben plädiert dagegen für eine Subventionierung der privaten Veranstalter in der einen oder anderen Form, darunter CVP, SP, GPS, EVP, fast alle Kantone, Arbeitnehmerverbände, Radio- und Fernsehveranstalter, u.a. Die Vorstellungen der Befürworter gehen allerdings stark auseinander: Während sich etliche für die Weiterführung der heutigen Praxis aussprechen, möchten andere nur die Veranstalter in Berg- und Randregionen bzw. nur die nichtkommerziellen Radio- und Fernsehstationen unterstützen und wieder andere das Gebührensplitting ausbauen und auch kommerzielle Veranstalter subventionieren. Kaum zu vernehmen ist indessen der Ruf nach Subventionen für nationale oder sprachregionale private Veranstalter, vielmehr drücken die Stellungnahmen die Sorge um das Fortbestehen von lokalen und regionalen Programmen aus.
Verschiedentlich erhoben wird die Forderung nach Investitionshilfen für Private bei der Einführung von neuen Verbreitungstechnologien. Als Subventionsquelle für Be-