Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2000/30: Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) · 62 Seiten

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ausnahmsweise sollen künftig öffentliche Gelder an private Veranstalter fliessen (Beiträge an zweisprachige Programme in zweisprachigen Regionen sowie an topographisch bedingte hohe Verbreitungskosten).

Als Ausgleich zur Bevorzugung bei der Zuteilung der Empfangsgebühren soll die SRG bei Werbung und Sponsoring strengeren Bestimmungen unterliegen als die privaten Veranstalter. Die Detailregelung überträgt das Gesetz dem Bundesrat. Eine Regelung auf Verordnungs- statt auf Gesetzesstufe ist nötig, da das Ausmass der asymmetrischen Regulierung von Privaten und der SRG jeweils den aktuellen Bedürfnissen des Service public und den Marktgegebenheiten angepasst werden muss. Nach den bisherigen Erfahrungen sind aber gerade die kommerziellen Möglichkeiten der SRG politisch umstritten und zentraler Gegenstand der medienpolitischen Diskussion. Um zu verhindern, dass im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens detaillierte Lösungen von wenig sachgerechter Starrheit ins Gesetz eingefügt werden, hat der Bundesrat bereits jetzt klare Absichten geäussert, wie er die kommerziellen Möglichkeiten der SRG in der Verordnung regeln will: Aufrecht erhalten bleibt die Beschränkung der Werbedauer in den Programmen der SRG, die bestehende Unterbrecherwerberegelung und das Verbot der Radiowerbung. Neu kommen ein generelles Sponsoringverbot sowie ein Verbot für Heilmittelwerbung hinzu. Nicht gestattet ist schliesslich die Veranstaltung von eigentlichen Verkaufssendungsfenstern ausserhalb der Spotwerbung in den Kanälen der SRG. Die flexiblere Regelung auf Verordnungsebene erlaubt es dem Bundesrat, ohne zeitaufwändige Gesetzesrevision allenfalls notwendige Anpassungen an veränderte Bedingungen vorzunehmen.

3 Allgemeine Würdigung

Die Stossrichtung des Entwurfs (starker, auf die SRG konzentrierter Service public und mehr Handlungsspielraum für private Veranstalter) findet mehrheitlich Zustimmung. Einverstanden mit der Grundidee eines dualen Systems – wenn auch z.T. mit Abweichungen – sind beispielsweise die meisten Parteien (FDP, SVP, SP, CVP, CSP, LPS, EVP, GPS), fast alle Kantone der deutschsprachigen Schweiz (SO, BE, AG, UR, NW, OW, ZH, LU, BS, BL, AI, AR, GL, SG, SH, TG, SZ) sowie verschiedene Organisationen (NW EDK, SW, VSW, FRP, Schweizer Presse, Presse romande, Comedia, SVJ, Presserat, SSM, SGB, Economiesuisse, Cablecom, Swisscom, SI-MA, SWICO, FRC, ACSI, Medien-Forum , Arbus, Suisseculture, SMV, Pro Helvetia, SSV, FDS, Cinésuisse, Suissimage, Suisa, STV, SGKM, VSP, Bischofskonferenz, RAS, ZRG) und Programmveranstalter (SRG, Tamedia/TV3, ERF, Alphavision, Sat 1, Presse TV, Teleclub, IP Multimedia).

Grundlegende Vorbehalte gegenüber dem vorgesehenen dualen System kommen allerdings aus der Westschweiz (Kantone GE, NE, FR, VD, VS, JU; RTSR, RRR, CRR, CTVR): Das duale System trage in der vorgeschlagenen Ausgestaltung den bescheidenen Dimensionen der Schweiz, ihrer Vielfalt, den ökonomischen Realitäten und den unterschiedlichen Entwicklungen in den einzelnen Sprachregionen ungenügend Rechnung. Das System beruhe auf einem theoretischen Ansatz und führe in der Praxis unvermeidlich zum Verschwinden zahlreicher lokaler Medien, die das öffentliche Bedürfnis nach Information über Themen aus dem Nahraum befriedigen. Auch der Kanton TI, die CVP TI und Tele Ticino befürchten, das duale System könne mittelfristig den Service public in Minderheitsregionen (wie der italienischen Schweiz) schwächen. Ebenfalls skeptisch äussert sich der Bauernverband. Der Kanton GR hält fest, ein konsequentes duales System sei aus föderalistischen Gründen nicht