Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2000/30: Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) · 62 Seiten
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möglich. Nach Ansicht der CVP hingegen wird gerade das duale System der schweizerischen Kleinräumigkeit und Diversität am ehesten gerecht.
Die Kritik am Gesetz ist teilweise genereller Natur: Einzelne Stellungnahmen erkennen einen grundsätzlichen Fehler im Ansatz, den Wettbewerb durch eine Überreglementierung bei der SRG statt durch vermehrte Freiheiten für Private zu fördern, was die ausländische Konkurrenz stärke und den schweizerischen Markt gesamthaft schwäche (JF, LPS, Kantone ZH, VD, FR und VS, RDRS, IGEM, SWA, Promarca). Es wird auch bemängelt, die Zielsetzung des dualen Systems werde nicht genügend umgesetzt (SVP, CSP, Schweizer Presse, Swisscom, SIMA, BTM u.a.) oder das Gesetz entscheide sich weder klar für ein echtes duales System noch für ein Konzessionierungssystem mit Gebührensplitting (Kanton ZH). Die im Entwurf vorgesehenen Durchbrechungen des dualen Systems - Fernsehwerbung für SRG und gewisse Unterstützungsgelder für Private - werden indessen auch ausdrücklich begrüsst (VSP), und es wird festgehalten, es sei weitgehend gelungen, einen Paradigmenwechsel zu vollziehen und grösstenteils auch „durchzuziehen“ (RGB).
Die Mehrzahl der Stellungnahmen beanstandet weniger die konzeptionellen Ziele der Gesetzgebung als deren konkrete Umsetzung in bestimmten Bereichen. Die Kritik betrifft zahlreiche Themengebiete (v.a. bezüglich Einbindung der SRG, Verzicht auf das Gebührensplitting, zu starke Werberestriktionen, Entbindung der Privaten von Leistungsaufträgen) und ist unten einzeln darzustellen.
Einzelne Vernehmlassungsteilnehmer kritisieren, dass der Gesetzesentwurf verwaltungsintern ausgearbeitet worden ist und auf eine Expertenkommission verzichtet wurde (Kantone AI, AR, GL, SG, SH, TG, VS, FR; PRS, Teleclub, Radio Argovia, Pool 2000, TeleNewsCombi). Die CVP stellt fest, der Entwurf sei ein Kind der Verwaltung, weshalb die Interessen vieler Betroffener – namentlich jene des Publikums - erst jetzt eingebracht werden könnten.
Auf der anderen Seite wird die bisherige Arbeit des Bundesrates teilweise ausdrücklich begrüsst (Kantone GR, GE, BS; Medien-Forum, Bergradios, ERF) und die Qualität des Entwurfs gelobt (SSM: „ausgesprochen gut“; SGB: „insgesamt ausgezeichnet“; VSP: „durchdacht, konsequent und komplett“; Kath. Mediendienst/Reformierte Medien: „ausgezeichnete Vorlage“; EVP: „umfassend und systematisch“; Presserat: „gesetzessystematisch überzeugend“; SSM: „gelungener Entwurf und hervorragendes Begleitmaterial“).
4 Weiteres Vorgehen
Die meisten Eingaben befassen sich nicht ausdrücklich mit dem weiteren Vorgehen. Einzelne Antworten bezeichnen den Entwurf als weitgehend taugliche Grundlage (SGB, Kanton AG, Bergradios), zahlreiche andere gehen implizit davon aus.
Auch zur Frage, ob überhaupt Bedarf für eine Totalrevision des Gesetzes besteht, hat sich nur eine Minderheit der Vernehmlassungsteilnehmer geäussert. Jene Ste llungnahmen, die diesen Punkt explizit behandeln, bejahen mehrheitlich die Notwe ndigkeit einer umfassenden Neuordnung und bezeichnen den Zeitpunkt für die Revision als richtig (z.B. Kantone ZG, BS, JU, NE, GE; LPS, JF, Suisa, Musikrat, Bischofskonferenz, Bauernverband, SSAB, IGEM, Comedia) oder gar als längst fällig (SVP, SWA, Promarca, Gewerbeverband). Economiesuisse bezeichnet eine Revision des veralteten Gesetzes, das auf dem ordnungspolitisch verfehlten umfassenden Ge-