Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2000/30: Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) · 62 Seiten

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triebsbeiträge oder Investitionshilfen kommen für mehrere Vernehmlassungsteilne hmer neben Empfangsgebühren auch die allgemeine Bundeskasse oder der Ertrag aus der Funkkonzessionsabgabe in Betracht.

Behördenorganisation und Beirat

Die im RTVG-Entwurf vorgeschlagene Umgestaltung der Behördenorganisation hat gegensätzliche Reaktionen hervorgerufen. Die Schaffung einer neuen, unabhängigen Kommission für Fernmeldewesen und elektronische Medien wird in verschiedenen Eingaben grundsätzlich begrüsst (u.a. CVP, Wirtschaftsverbände, Telecombranche). Dagegen weckt die Vereinigung der heutigen Aufgaben von ComCom, BA-KOM, UBI und (zum Teil) Bundesrat in einer einzigen Kommission bei zahlreichen Vernehmlassungsteilnehmern Unbehagen wegen der damit einher gehenden Machtkonzentration und Zentralisierung (u.a. SVP, SP, CVP, LPS, mehrere Kantone und Verbände). Konkret verlangt wird in mehreren Eingaben eine Vertretung der Regionen bzw. Kantone in der Kommission, in anderen aber auch die Beibehaltung der heutigen Behördeno rganisation.

Der Vorschlag für einen SRG-Beirat zur Überprüfung des Service-public-Auftrags wird in der Anhörung differenziert beurteilt. Den Grundgedanken eines ausserhalb der SRG-Trägerschaft angesiedelten Kontroll- und Diskursgremiums unterstützen u.a. CVP, SP, EVP, zehn Kantone und zahlreiche Organisationen. Skeptisch bis ablehnend äussern sich dagegen u.a. SVP, LPS, CSP, elf Kantone und mehrere Organisationen. Insbesondere wird verschiedentlich kritisiert, der Beirat sei zu zentralistisch und (mit neun bis elf Mitgliedern) zu klein konzipiert, um alle Regionen des Landes vertreten zu können. Die Befugnisse des Beirats (unverbindliches Antragsrecht an die Kommission) gehen einzelnen Vernehmlassungsteilnehmern zu weit, andere möchten dem Beirat dagegen schärfere Sanktionsmittel in die Hand geben.