Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2001/7: Nationalbankgesetz (NBG) · 145 Seiten
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Revision des Nationalbankgesetzes Vernehmlassungsergebnisse
1.4 Inhaltsübersicht
1.4.1 Überblick über die Vernehmlassungsergebnisse
Der Gesetzesentwurf der Expertengruppe ist grundsätzlich auf breite Zustimmung gestossen. Insbesondere vier Themenbereiche haben aber Anlass zu Kommentaren und Änderungsvorschlägen gegeben:
¾die Formulierung des Notenbankauftrags
¾die Überwachung bargeldloser Zahlungssysteme
¾die Gewinnermittlung
¾die Beibehaltung der Privataktionäre
Bei der Formulierung des Notenbankauftrags wird der Vorschlag der Expertengruppe u.a. unterstützt von der FDK, einer Mehrheit der Kantone, der CVP, dem SGV, der Bankiervereinigung, KfK, SNB und der Industrie-Holding. Für eine Minderheit der Kantone, die SPS, die Grünen und den SGB ist dieser Auftrag aber zu stark auf Preisstabilität ausgerichtet; sie wünschen sich nebst Preisstabilität den gleichwertigen Einbezug von Wachstums- und Beschäftigungszielen. Demgegenüber sprechen sich u.a. die FDP, SVP, LPS und die economiesuisse für eine stärkere Betonung von Preisstabilität im Notenbankauftrag aus.
Die neu einzuführende Ermächtigung der SNB, die Tätigkeit bargeldloser Zahlungssysteme
zu überwachen und Mindestanforderungen an systemrelevante Systeme zu stellen, wird
allgemein begrüsst. Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer (z.B. SNB, EBK, Bankiervereinigung) führen aber aus, dass im Gesetz über den eigentlichen Zahlungsverkehr hinaus auch die sonstigen, für den Finanzplatz relevanten Systeme einer Aufsicht zu unterstellen seien. Besonders dringend sei in diesem Zusammenhang die regulatorische Erfassung der Wertschriftenabwicklungssysteme. Sie schlagen daher vor, die Revision des NBG zum Anlass zu nehmen, nicht nur den Zahlungsverkehr („Geldseite“), sondern ausdrücklich auch die „Titelseite“ (Zentralverwahrung von Wertschriften sowie Effektenclearing- und Settlement) einer Überwachung zu unterstellen. Dabei sei die Koordination unter den Aufsichtsbehörden im Gesetz zu regeln. Die EBK schlägt vor, zwei Varianten zu prüfen: Als Radikallösung könnte erstens der SNB nicht nur die Systemüberwachung, sondern auch die jetzt noch durch die EBK ausgeübte bankengesetzliche Institutsaufsicht über solche Systeme übertragen werden. Eine zweite, weniger weitgehende Variante wäre eine künftige einvernehmliche und komplementäre Aufteilung der Aufsichtsaufgaben zwischen EBK einerseits (Institutsaufsicht) und SNB andererseits (Systemüberwachung).
Bei der Gewinnermittlung drückt eine Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmerinnen und –teilnehmer ihr Unbehagen aus, dass es in der alleinigen Kompetenz des SNB-Direktoriums liegen soll, die Höhe der Währungsreserven zu bestimmen. Sie schlagen vor, entweder genauere Richtlinien zur Gewinnermittlung in den Gesetzestext aufzunehmen oder den Direktoriumsentscheid von einem unabhängigen Gremium absegnen zu lassen. (Eine Mehrheit der Kantone fordert dafür die Schaffung eines neuen Gremiums bestehend aus dem SNB-Direktorium, drei Mitgliedern des Bundesrats und drei Kantonsvertretern; weitere Vorschläge für eine Genehmigungsinstanz sind der Bundesrat oder Bankrat). Die SNB selber spricht sich
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