Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2001/7: Nationalbankgesetz (NBG) · 145 Seiten

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Revision des Nationalbankgesetzes Vernehmlassungsergebnisse

Kontakt der SNB zur italienischsprachigen Schweiz sichergestellt und der Bedeutung des Tessins als drittem Schweizer Finanzplatz und Zugangstor zum Wirtschaftsraum der Lombardei Rechnung getragen. Der VSV schliesslich empfiehlt, eine Sitzverlegung nach Genf zu prüfen.

3.2.2 Zweigniederlassungen, Agenturen und Vertretungen in den Regionen (Art. 3 Abs. 2

E-NBG)

Die Kantone SZ und SG, die CVP und die SNB unterstreichen die Bedeutung von guten Beziehungen der Nationalbank zu den verschiedenen Regionen und Wirtschaftszweigen. Sie möchten deshalb die Wichtigkeit der regionalen Präsenz der SNB in Art. 3 Abs. 2 deutlicher zum Ausdruck bringen. Dazu sollen die Kontaktpflege zu regionaler Wirtschaft und Behörden sowie die Wirtschaftsbeobachtung in den Regionen explizit im Gesetzestext erwähnt und die etwas vage Formulierung, dass die SNB Vertretungen oder Einrichtungen mit diesen Aufgaben unterhalten „kann“, verbindlicher ausgedrückt werden.

Während nach Auffassung der SNB auf die Erwähnung von Vertretungen im Ausland im Gesetz verzichtet werden kann, da einerseits die Möglichkeiten der Telekommunikation solche Repräsentanzen unwahrscheinlich werden lassen und anderseits die Entsendung von SNB-Personal ins Ausland dadurch keineswegs ausgeschlossen würde, begrüsst das CP ausdrücklich die Erwähnung der Möglichkeit ausländischer Vertretungen im Gesetz, da damit auch der gestiegenen Bedeutung der internationalen Währungszusammenarbeit Rechnung getragen werde.

3.3 Notenbankauftrag (Art. 5 Abs. 1 E-NBG)

Im Expertenentwurf wird folgende Formulierung des Notenbankauftrags zur Diskussion gestellt:

„Die Nationalbank führt die Geld- und Währungspolitik im Gesamtinteresse des Landes. Sie gewährleistet die Preisstabilität. Dabei beachtet sie die konjunkturelle Entwicklung.“

Die Vernehmlassungsteilnehmerinnen und –teilnehmer sind sich einig, dass der relativ vage gefasste Verfassungsauftrag an die SNB, die Geldpolitik im Gesamtinteresse des Landes zu führen, im Hinblick auf die Unabhängigkeit und die Pflicht zur Rechenschaftsablage im Gesetzestext näher konkretisiert werden muss. Generell abgelehnt wird eine numerische Definition von Preisstabilität im Gesetz. Die SPS wünscht allerdings eine genauere Erläuterung des Begriffs der Preisstabilität in der Botschaft und den Einbezug der Core-Inflation als Massgrösse für die Stabilitätspolitik. Weniger eindeutig sind die Meinungen zur Frage, welche wirtschaftspolitischen Ziele im Notenbankauftrag denn genannt werden sollen.

3.3.1 Expertenvorschlag als ausgewogene Formulierung

Der Formulierungsvorschlag der Expertengruppe wird grundsätzlich unterstützt von der FDK,

einer Mehrheit der Kantone (ZH, UR, SZ, OW, NW, ZG, FR, SO, BL, AR, AI, GR, AG, TI, VD, NE, GE und JU), der CVP, dem SGV, der Bankiervereinigung, FRSP, KfK, SNB,

RBA, dem VSKB, der Industrie-Holding und dem HEV. Sie begrüssen es, dass im neuen Notenbankauftrag das Ziel der Preisstabilität explizit genannt wird und dass gleichzeitig die Verpflichtung, die konjunkturelle Entwicklung zu beachten, auf die gesamtwirtschaftliche Mitverantwortung der SNB hinweist. Insgesamt stelle der vorgeschlagene Notenbankauftrag

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