Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2001/7: Nationalbankgesetz (NBG) · 145 Seiten
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Revision des Nationalbankgesetzes Vernehmlassungsergebnisse
nicht wie die Expertengruppe für das Direktorium, sondern für den Bankrat als zuständiges Organ aus.
Was die Rechtsform der SNB angeht, spricht sich zwar eine Mehrheit der Vernehmlasser für die Beibehaltung der spezialgesetzlichen Aktiengesellschaft aus. Insbesondere die SPS, die Grünen und der SGB würden allerdings eine öffentlich-rechtliche Anstalt vorziehen. Einen Kompromiss würde die Beibehaltung der Rechtsform als Aktiengesellschaft unter Auszahlung der Privataktionäre darstellen. Die Beschränkung der Aktionäre auf die Kantone als natürliche, weil am SNB-Gewinn hauptsächlich beteiligte, Aktionäre würde den tatsächlichen Gegebenheiten besser entsprechen, und fände deshalb auch die Unterstützung der CVP. Die LPS und die SNB könnten sich einen Übergang zu einer Aktiengesellschaft mit geschlossenem Aktionärskreis (öffentlich-rechtliche Körperschaften) vorstellen.
1.4.2 Gliederung des Berichts
Der vorliegende Bericht über die Vernehmlassungsergebnisse gliedert sich in einen Berichtsteil sowie in einen Anhang:
Im Berichtsteil werden die eingegangenen Stellungnahmen zu den einzelnen Gesetzesartikeln zusammengefasst: Kapitel 2 enthält grundsätzliche Bemerkungen und Kommentare zur Regelungsdichte. Kapitel 3 fasst die Stellungnahmen zu den allgemeinen Gesetzesbestimmungen zusammen. Kapitel 4 enthält die Bemerkungen der Vernehmlassungsteilnehmerinnen und –teilnehmer zur Ausgestaltung des Geschäftskreises, Kapitel 5 zu den geld- und währungspolitischen Befugnissen. In Kapitel 6 wird auf die Kommentare zu den aktienrechtlichen Bestimmungen und in Kapitel 7 zur Organisation der SNB eingegangen. Kapitel 8 schliesslich fasst die Stellungnahmen zu den Schlussbestimmungen zusammen.
Im Anhang (Kapitel 9) findet sich das Verzeichnis sämtlicher Vernehmlassungsteilnehmer (Ziff. 9.1), die eine Stellungnahme eingereicht haben. Anschliessend (Ziff. 9.2,) sind die ausführlichen Stellungnahmen der einzelnen Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer zu den verschiedenen Fragen aufgelistet. Ein alphabethisch geordnetes Abkürzungsverzeichnis findet sich am Ende des Berichts (Ziff. 9.3).
2 Grundsätzliche Bemerkungen / Regelungsdichte
Sämtliche Vernehmlassungsteilnehmerinnen und –teilnehmer erachten eine Totalrevision des NBG als notwendig, da das geltende Gesetz in weiten Teilen veraltet sei und nicht mehr den heutigen Bedürfnissen entspreche. Der Expertenentwurf wird – mit einigen Ausnahmen – grundsätzlich begrüsst.
Die Mehrheit der Kantone, alle Parteien, Verbände und die SNB halten die Regelungsdichte im Gesetzesentwurf für angemessen. Die detaillierte Regelung insbesondere der Organisationsstruktur auf Gesetzesstufe sorge für ein höheres Mass an Rechtssicherheit sowie den besseren Schutz der Unabhängigkeit der Nationalbank. Die SNB weist zudem darauf hin, dass sich das Regelungsmuster, wie es für spezialgesetzliche Aktiengesellschaften wie die Post oder die Bahn gewählt worden sei (eine Reduktion von Gesetzesbestimmungen zu Gunsten von Verordnungsrecht) nicht ohne weiteres auf die SNB übertragen lasse, da es sich bei den Aufgaben der Nationalbank grundsätzlich um Staatshandeln handle, das sich nicht privatisieren lasse. Der VSV erachtet die vorgeschlagene Regelungsdichte sogar als ungenügend.
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