Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2002/24: Heilmittelverordnungspaket II · 50 Seiten

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1 Ausgangslage

Am 1. Januar 2002 ist das Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz, HMG; SR 812.21) in Kraft getreten. Damit wurde der bis anhin vorwiegend durch kantonale und interkantonale Bestimmungen geregelte Umgang mit Heilmitteln einer umfassenden Regelung auf Bundesebene zugeführt. Das Heilmittelgesetz hatte zur Folge, dass auf Bundesebene zahlreiche neue Verordnungen geschaffen oder bestehende Verordnungen geändert werden mussten. Dies ist im Oktober 2001 in einer ersten Etappe erfolgt: Das erste Paket der Verordnungen trat am 1. Januar 2002 zusammen mit dem HMG in Kraft. Verschiedene Sachbereiche mussten noch ausgeklammert werden, da ihr Regelungsbedarf in so kurzer Zeit nicht genügend abgeklärt werden konnte. Im vorliegenden Heilmittelverordnungspaket II werden nun diese Bereiche mittels Erlass einer neuen Tierarzneimittelverordnung (TAMV) bzw. Anpassung bestehender Verordnungen (Heilmittelpaket II) geregelt.

2 Zum Vernehmlassungsverfahren

Die neue Tierarzneimittelverordnung (TAMV), sowie Änderungen folgender Verordnungen sind am 15. Juli 2003 in die Vernehmlassung geschickt worden:

Bundesratsverordnungen:

• Betäubungsmittelverordnung, BetmV

• Arzneimittel-Bewilligungsverordnung, AMBV

• Arzneimittelverordnung, VAM

• Arzneimittel-Werbeverordnung, AWV

• Medizinprodukteverordnung, MepV

• Verordnung über klinische Versuche mit Heilmitteln, VKlin

• Stoffverordnung, StoV

• Fleischhygieneverordnung, FhyV

• Lebensmittelverordnung, LMV

• Tierseuchenverordnung, TSV

Departementsverordnung EDI:

• Verordnung über die Verwendung von Tierarzneimitteln bei Tieren, die der

Lebensmittelgewinnung dienen

Departementsverordnung EVD:

• Verordnung über die Qualitätssicherung in der Milchproduktion

Neben dem Bundesgericht, dem Eidg. Versicherungsgericht, den Kantonen, der Sanitätsdirektorenkonferenz und dem Fürstentum Liechtenstein wurden 14 politische Parteien, 8 Spitzenverbände der Wirtschaft und 149 weitere Organisationen und interessierte Kreise, insgesamt 201 Vernehmlassungsadressatinnen und –adressaten, begrüsst. Die Vernehmlassungsfrist dauerte bis zum 15. Oktober 2003, wobei in einzelnen begründeten Ausnahmefällen eine kurze Nachfrist gewährt wurde.

Insgesamt gingen 157 Stellungnahmen ein, darunter alle Kantone, 6 politische Parteien, 5 Spitzenverbände der Wirtschaft, 68 weitere Organisationen und interessierte Kreise sowie 49 nicht begrüsste zusätzliche Organisationen, Verbände, Firmen etc. und Private (s. auch Statistik, Anhang 2).

Der nachfolgende Bericht enthält die Zusammenfassung der eingereichten Stellungnahmen, gegliedert nach den allgemeinen Vorbringen zum ganzen Paket, gefolgt von den detaillierten Vorbringen zu den einzelnen Verordnungen. Erlasse und Bestimmungen, zu denen keine besonderen Bemerkungen erfolgten, sind weggelassen.