Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2002/24: Heilmittelverordnungspaket II · 50 Seiten
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3.1.3 Organisation des Vollzugs
Einzelne Vernehmlassende erkennen und bemängeln eine Zentralisierungstendenz im Gesundheitsbereich.
Gefordert wird vereinzelt eine engere Zusammenarbeit zwischen Swissmedic und den kantonalen Behörden im Bereich der VAM und der AMBV.
Verschiedentlich wird gefordert, es soll dem Kanton überlassen sein, zu bestimmen, wer im Kanton für den Vollzug bzw. die Kontrollen gemäss der TAMV zuständig sei.
Fast einstimmig wird die Koordination bzw. Integration der in der Tierarzneimittelverordnung vorgesehenen Kontrollen mit den bisherigen Kontrollen gefordert. Es werden Differenzen bzw. Synergien zu bestehenden Bestandesbetreuungsverträgen mit privaten Organisationen aufgezeigt und es wird auf die Gefahr der Verwechslung und Vermischung hingewiesen, wobei aber durchaus auch die Möglichkeit der Koordination gesehen wird.
Von verschiedener Seite gerügt werden auch die als viel strenger empfundenen Anforderungen im Tierarzneimittelbereich verglichen mit dem Humanarzneimittelbereich; dies vor allem im Hinblick auf die geforderte Akkreditierungspflicht der Tierarzneimittelinspektorate.
Es werden flächendeckend einerseits finanzielle Ausfälle und andererseits höhere Aufwendungen durch neue oder erweiterte Aufgaben im Vollzug befürchtet.
3.2 Bemerkungen zu spezifischen Themen
3.2.1 Kostenfolgen TAMV: Buchführung, Aufzeichnungspflicht
Generell wird festgestellt, dass versäumt worden ist, die Kostenfolgen der Umsetzung der TAMV in der vorliegenden Form aufzuzeigen. Vor allem die erhöhten Anforderungen an die Aufzeichnungen der Tierarzneimittel-Abgabe auf allen Stufen (Tierarzt, Tierhalter) sowie die neu zu schaffenden Tierarzneimittel-Inspektorate geben Anlass zur Befürchtung, dass bedeutende Zusatzkosten anfallen werden, wobei wiederum absehbar sei, wer diese schlussendlich zu tragen habe: nämlich der Konsument.
3.2.2 Anforderungen Tierarzneimittel - Humanarzneimittel
Wie bereits oben ausgeführt, werden von verschiedener Seite die als viel strenger empfundenen Anforderungen im Tierarzneimittelbereich gegenüber dem Humanarzneimittelbereich gerügt; dies vor allem im Hinblick auf die geforderte Akkreditierungspflicht der Tierarzneimittel-Inspektorate.
3.2.3 Fütterungsarzneimittel
Im Bereich der Fütterungsarzneimittel gehen die Interessen und damit die Forderungen zwangsläufig weit auseinander: von der Beschränkung der Herstellung von Fütterungsarzneimitteln auf Futtermühlen bis zur Zulässigkeit der Herstellung derselben durch jeden Landwirt selbst.
3.2.4 Schmerzhafte Eingriffe (Enthornung, Kastration)
Auch in diesem Bereich gehen die Interessen weit auseinander: einerseits wird verlangt, dass solche Eingriffe inklusive der Abgabe der entsprechenden Tierarzneimittel nur durch den Tierarzt vorgenommen werden dürfen, andererseits wird angestrebt, dass diese Eingriffe von jedem Landwirt selbst vorgenommen werden dürfen, unter Anwendung der entsprechenden Tierarzneimittel.