Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2002/24: Heilmittelverordnungspaket II · 50 Seiten

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3.2.5 Heim-/Nutztiere – Mastbereich/Milch- und Eierproduktion

Flächendeckend wird gerügt, dass die Verordnung zuwenig zwischen Heim- und Nutztieren unterscheidet (dies insbesondere im Bereich der Buchführungspflicht) und vereinzelt wird auch die Differenzierung innerhalb der Kategorie Nutztiere in Mastbereich und Milch- bzw. Eierproduktion verlangt (hier vor allem im Hinblick auf die Kontrollhäufigkeit).

3.2.6 Abgabekompetenzen und Ausbildung

AR rügt, dass die Verordnungsentwürfe verschiedene Änderungen vernachlässigen, die das HMG im politischen Prozess erfahren hat, z.B. in Bezug auf Abgabekompetenzen.

Der Entwurf ist zum Punkt der Abgabekompetenzen und der Ausbildung der Drogisten heftig umstritten. Während die Apothekervereine die vorgeschlagene Regelung begrüssen, fühlen sich die Drogistenverbände (aber auch die selbstdispensierenden Ärzte) dadurch benachteiligt. Teils wird die Kritik geäussert, die Apotheker würden standes- oder berufspolitisch bevorzugt.

Verschiedene Stellungnahmen rügen, dass die vorgeschlagene Regelung über die erweiterten Abgabekompetenzen den durch das HMG (Art. 25) vorgegebenen Rahmen nicht einhalten, indem sie in die Kompetenz der Kantone eingreift.

Verschiedentlich wird verlangt, dass Bestimmungen, welche zukünftige, noch zu definierende Berufsgruppen erfassen (Personen mit einem eidg. Diplom im Bereich der Komplementärmedizin) nicht zu Lasten der bereits bestehenden und bewährten Berufe gehen dürfen (z.B. kantonal bewilligte Heilberufe).

Grosse Zweifel werden bezüglich der Abgabekompetenz der Komplementärmediziner geäussert. Andererseits werden häufig zusätzliche Berufsgruppen genannt, welche zur Abgabe berechtigt sein sollen. Genannt werden u.a. Hebammen, Dentalhygieniker, Krankenpfleger. Zudem wird sehr oft gefordert, dass Beraterinnen von Familienberatungsstellen die „Pille danach“ abgeben können sollen.

3.2.7 Werbung und Preisvergleiche

Flächendeckend wird auf die Gefahr hingewiesen, dass Preisvergleiche bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln zu Werbezwecken missbraucht werden und die Mengenausweitung fördern könnten. Gegen die als Variante vorgeschlagene Bewilligungspflicht erwächst breiter Widerstand.

3.2.8 Ein- und Ausfuhr

Ganz überwiegend wird gefordert das Verfahren zur Einfuhr in der Schweiz nicht zugelassener Arzneimittel erheblich zu vereinfachen. Nicht verstanden wird, weshalb die Anforderungen zur Einfuhr für Medizinalpersonen strenger sein sollen als für Einzelpersonen

Verschiedene Vernehmlassende fordern eine Ausdehnung des Geltungsbereichs der Bestimmungen über die Einfuhr auf einen „bestimmten Patientenkreis“ bzw. einen „bestimmten Tierbestand“.