Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2002/24: Heilmittelverordnungspaket II · 50 Seiten

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Art. 27 Abs. 1 erster Satz und Abs. 2 lit. a

Gemäss SAV sollten für Widerhandlungen hier Sanktionen vorgesehen werden.

Abs. 1

BE stimmt dem Entwurf nur unter der Voraussetzung zu, dass nur der erste Satz geändert wird, nicht aber der zweite und dritte.

Abs. 2

Gemäss ASSGP, Interpharma, SGCI und VIPS ist entsprechend der Verlegung der Meldepflicht von Art. 14 in Art. 19 der Verweis anzupassen.

Art. 31 (ging nicht in Vernehmlassung)

Die SAMW beantragt eine Ergänzung, wonach Mitglieder der Ethikkommission bereit sein müssen, zu Beginn ihrer Tätigkeit einen Einführungskurs zu besuchen, der sie mit den Besonderheiten ihrer Aufgabe vertraut macht, sowie im Laufe ihrer Tätigkeit Ergänzungskurse zu besuchen, die sie mit neuen Fragestellungen bzw. geänderten Regelungen vertraut machen.