Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2002/5: Bundesgesetz über die Forschung an überzähligen Embryonen und embryonalen Stammzellen (Embryonenforschungsgesetz, EFG) · 41 Seiten
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SNF, SWTR, UniZH, UniBS,
UniBSm, UniFR, UniGEb, UniGEm,
UniGEs, UniLAe, UniLAm, UniLAr,
UniNE, VFL, VKS, WÄV (Minderheit)
weitere Organi- CePa, HKB, INTER, santé, SVSS Anthro, BAGT, EKF, GenAu, HLI, sationen JALeb, JALebZ, KSM, SAG, SGSG,
SHG*
Private A. T., C. R.-S., H. M., S. R.-T. C. M.-S.
Total 71 Vernehmlassungsteilnehmende 36 Vernehmlassungsteilnehmende
2.1.1 Argumente und Überlegungen im Zusammenhang mit einer Zustimmung:
a) Rahmenbedingungen, Rechtssicherheit
BS, ECOS, GenS, SBV, SLFV und SVKB befürworten das Gesetz, da es klare Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für die Forschung schaffe, offene Fragen und Lücken beseitige und damit zur Rechtssicherheit beitrage. Die Klärung der rechtlichen Situation erscheint auch für GE ausserordentlich wichtig. Dadurch werde – so GenS – das Vertrauen der Bevölkerung in die Forschung erhöht.
b) Missbrauchsrisiken
AI begrüsst den Entwurf ausdrücklich und hält fest, dass ein überzähliger Embryo menschliches Leben sei, welches – wenn auch in abgestufter Weise – an der Menschenwürde partizipiere und von der Rechtsordnung zu schützen sei. CePa, GenS, SBV, SLFV und SVKB sind der Ansicht, dass der Entwurf das Missbrauchsrisiko im Umgang mit Embryonen und embryonalen Stammzellen einschränken könne.
SG begrüsst den Entwurf und erklärt, die Solidarität mit kranken Menschen rechtfertige es, überzählige Embryonen der Forschung zur Verfügung zu stellen.
c) Regelung auf Bundesebene
BE, GR, TI und SGH begrüssen eine Regelung dieses Gebietes auf Bundesebene. BS bezeichnet den Entwurf als gelungenen Kompromiss, da er sowohl den Bedürfnissen der Forschung als auch ethischen Bedenken Rechnung trage.
d) Forschungsbedarf
Für ZG ginge ein Embryonenforschungsverbot angesichts des Forschungsbedarfes zu weit. Daher kann einer Forschung an überzähligen Embryonen in engen und klar gezogenen Grenzen zugestimmt werden. WÄV (Minderheit) begrüsst das Gesetz, da der Embryo vor dem
14. Tag noch kein menschliches Wesen zu sein scheine und es wichtig sei, diese Art der Forschung zuzulassen (Gewebeersatz, Toxizitätsprüfung). BE befürwortet das Gesetz grundsätzlich, hält aber ausdrücklich fest, dass werdendes Leben trotz der möglichen Vorteile, die mit der Embryonenforschung verbunden seien, nicht instrumentalisiert werden dürfe, um anderes Leben durch regenerative Medizin zu verlängern. Für SVP darf Forschung kein Selbstzweck sein, sondern solle einen sichtbaren Beitrag zur Lösung von gesundheitlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Problemen leisten. Auch für santé ist es zentral, die ethischen Standards zu gewährleisten. Forschung dürfe nur zielgerichtet und verantwortungsvoll erfolgen.
e) weitere zustimmende Voten
- CePa weist darauf hin, dass es schwierig sei, sich einer Nutzung zu Forschungszwecken zu widersetzen, da es nun einmal überzählige Embryonen gebe, die man sowieso absterben lassen müsste.