Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2002/5: Bundesgesetz über die Forschung an überzähligen Embryonen und embryonalen Stammzellen (Embryonenforschungsgesetz, EFG) · 41 Seiten
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Gemäss EKF darf die künstliche Befruchtung nicht dazu verwendet werden, absichtlich überzählige Embryonen entstehen zu lassen. Der Entwurf sei nicht mehr weit entfernt von der Forderung, Embryonen zu Forschungszwecken herzustellen.
Mehrere Vernehmlassungsteilnehmende erklären, dass die vor dem Inkrafttreten des FMedG kryokonservierten Embryonen, welche spätestens Ende des Jahres 2003 zerstört werden müssten, die “übereilte Gesetzgebung“ in diesem Gebiet nicht rechtfertige (CVP, CVPw, EKF).
f) Öffentliche Debatte / Vernehmlassungsfrist
Die Vernehmlassungsfrist wurde in vier Stellungnahmen ausdrücklich angesprochen (CVP, CVPw, EKF, JurCH). CVP zeigt sich äusserst erstaunt über die knappe Vernehmlassungsfrist. Die kurze und während den Sommermonaten stattfindende Vernehmlassung lässt für EKF den Eindruck entstehen, dass kein grosser Wert auf die Meinung der verschiedenen Organisationen gelegt werde. CVPw fühlt sich durch die Gesetzesvorlage erpresst. Über wesentliche Fragen habe nicht ausreichend diskutiert werden können (Welche Medizin will sich die Gesellschaft leisten? Ist es ethisch verantwortbar, Spitzenmedizin zu verlangen, während Menschen in der Dritten Welt ohne Grundversorgung leben müssen? Ist das Embryonenforschungsgesetz ein Schritt in eine Zwei-Klassen-Medizin? Leistet es einen Vorschub zum therapeutischen Klonen? Brauchen wir Forschung, die Leben tötet, um Leben zu erhalten?). Fragen wie diese bedürften – so auch EKF – einer öffentlichen Diskussion. Auch von anderen Vernehmlassungsteilnehmenden wurde kritisiert, dass keine ausreichend öffentliche Debatte stattgefunden habe (GPS, NEK, SAMW, VS, KSM, NOGE, SBK). Für SP bleiben Fragen bezüglich Menschenbild und Gesundheitssystem offen (Sind die enormen Hoffnungen erfüllbar? Vermag das Gesundheitswesen den Kostenschub zu tragen? Kommen allfällige therapeutische Möglichkeiten allen zu oder nur vermögenden Bevölkerungsschichten? Darf man noch alt, hilfsbedürftig, behindert werden / sein?). Für SBK verstärkt sich der Machbarkeitswahn im Gesundheitswesen. Auch SFK stellt die Frage nach dem Sinn von Investitionen in lebensverlängernde High-Tech-Methoden, wenn 80 % aller Menschen weltweit nicht über die medizinische Grundversorgung verfügten.
g) Weitere ablehnende Voten
- Für CSP müssen ethische Grundwerte vor finanzielle Aspekte gestellt werden. CVP vermisst sowohl im Gesetzesentwurf als auch in den Erläuterungen eine Begründung für die Wichtigkeit der Forschung an Embryonen und embryonalen Stammzellen. Für HLI besteht keine wissenschaftliche oder wirtschaftliche Notwendigkeit, um in der Schweiz an Embryonen zu forschen. Für ZH, GL und SBK sind die Therapiemöglichkeiten, welche durch Forschung auf diesem Gebiet entwickelt werden sollen, noch hypothetisch und rechtfertigen daher die Forschung nicht. Zuerst sollte daher – so WÄV (Mehrheit) und ZH – die Forschung an adulten Stammzellen verfolgt werden.
- Für JurCH ist der Entwurf übereilt, dessen Inhalt sei politisch und ethisch zum heutigen Stand nicht vertretbar. SH bezeichnet den Entwurf als unvollständigen und isolierten Versuch einer überstürzten Regelung eines Einzelproblems. Mit einem schrittweisen Vorgehen könne keine kohärente Forschungsgesetzgebung erwirkt werden. KSM und NOGE befürchten Präjudizien im Hinblick auf die Erarbeitung des Humanforschungsgesetzes. Durch den Vorzug des Embryonenforschungsgesetzes werde auch für SP eine ganzheitliche Diskussion über das Thema „Forschung am Menschen“ verhindert.
- GPS kritisiert, dass sich der Bundesrat durch den Entscheid vom 28. September 2001 (Gesuch M. Jaconi) des Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (SNF) habe unter Druck setzen lassen. SBK empfindet den „legislatorischen Nachvollzug geschaffener Tatsachen“ als politisch stossend. Für KSM und NOGE stellt der Entwurf einen „Kniefall vor der Forscherlobby“ dar.