Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2002/5: Bundesgesetz über die Forschung an überzähligen Embryonen und embryonalen Stammzellen (Embryonenforschungsgesetz, EFG) · 41 Seiten

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- EFS lehnt den Entwurf ab und fordert, dass Forschung an Embryonen und embryonalen Stammzellen nur der Gewinnung neuer Erkenntnisse auf dem Gebiet der Reproduktionsmedizin dienen dürfe.

- C. M.-S. lehnt den Entwurf in der Tendenz ab, ohne sich prinzipiell gegen die Forschung an embryonalen Stammzellen auszusprechen. Der vorliegende Entwurf erscheine jedoch nicht genügend restriktiv.

- Zwar lehnen CSP, AFB, BAGT, KSM und NOGE den vorliegenden Entwurf ab, erachten aber grundsätzlich eine Regelung auf diesem Gebiet als unbedingt notwendig. Auch NEK betont die grosse Wichtigkeit einer gesetzlichen Regelung der Thematik.

h) Zu restriktive Regelung

SHG lehnt das Gesetz ab, da es zu restriktiv sei. Die Forschung an Embryonen und an embryonalen Stammzellen stelle generell kein ethisches Problem dar und müsse deshalb keiner Regelung zugeführt werden. Diese Position wird nur einmal vertreten.

i) Moratorium

ZH, VS, EDUf, EKF und WÄV (Mehrheit) verlangen ein Moratorium für den gesamten Forschungsbereich. Auch OW erklärt, dass ein Moratorium für die Forschung an Embryonen und an embryonalen Stammzellen angesichts der noch nicht umfassend geführten Diskussion richtig wäre, dessen Folgen aber nur schwer auszumachen seien. Falls nicht bis zum Erlass des Humanforschungsgesetzes zugewartet werden könne, werde das Gesetz in dieser Form begrüsst.

2.1.3 Keine einheitliche Stellungnahme

Bei EVP divergieren die Meinungen der Mitglieder in diesem Themenkreis. Bei einer allfälligen Zulassung erscheinen EVP gewisse Punkte als besonders wichtig. Zum Beispiel müssten mit der Forschung wesentliche Resultate erwartet werden, die nicht auf anderem Weg erzielt werden könnten, eine Ethikkommission müsste die Forschungsgesuche befürworten, das Paar müsste frei und schriftlich einwilligen und reproduktives Klonen sei unbedingt abzulehnen. K. S. spricht sich weder für noch gegen den Entwurf aus, moniert jedoch, dass die ethischen Grundgedanken (gradualistischer Ansatz) weder in Gesetz noch in Erläuterungen transparent gemacht worden seien. WÄV führt in der Stellungnahme sowohl die ablehnende Mehrheit als auch die befürwortende Minderheit auf.

NEK ist einerseits der Ansicht, dass nur die Forschung an embryonalen Stammzellen, nicht aber die Forschung an überzähligen Embryonen geregelt werden sollte, spricht sich jedoch auch nicht eindeutig für die Regelung der Forschung an embryonalen Stammzellen in der vorliegenden Form aus. Eine Überarbeitung des Entwurfes sei unabdingbar, da er in der Tendenz nicht genügend restriktiv ist.

2.1.4 Enthaltungen

AR, V-Ger und FL verzichten auf eine Stellungnahme und BGer hält fest, dass die grundsätzliche Frage, ob überzählige Embryonen der Forschung zur Verfügung gestellt werden dürfen, ein vom Gesetzgeber zu treffender Wertentscheid sei.