Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2003/159: Revision des Eisenbahngesetzes (Interoperabilität) · 21 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 11Fedlex · Ergebnisbericht
Eine staatliche Stelle garantiere, dass beim Bund bereits vorhandenes Know-how bleibe. Eine staatliche Stelle könne zudem von Synergien profitieren. Auch mit erwünschten Preisvorteilen sei zu rechnen. (SP, SEV, SGB, Alpen-Initiative).
Die Grösse des Marktes Schweiz würde unweigerlich zu einem privaten Monopol mit Preisdiktat führen. Eine kostendeckende Gebührenordnung werde es auch dem Bund erlauben,
Qualität und Leistung dieser neuen Stelle zu vernünftigen Kosten anzubieten. (transfair).
Die Anforderungen an eine Konformitätsbewertungsstelle setze gewisse Mindestkapazitäten voraus, die man beim Umfang der in der Schweiz anfallenden Arbeiten nur im Pool (z. B. mit dem BAV) wirtschaftlich vorhalten könne. Ohne Kooperation mit dem BAV sei die Überlebensfähigkeit einer Konformitätsbewertungsstelle in der Schweiz sehr fraglich. (Cargo Forum Schweiz).
Der Vorschlag zur Schaffung einer privaten Konformitätsbewertungsstelle sei zwar aus politischer Sicht verständlich, berücksichtige jedoch verschiedene praktische Aspekte nur ungenügend. Er sei deshalb nochmals zu überdenken. Dabei sei aber eine Übergabe dieser Aufgabe an die SBB oder eine von der SBB AG kontrollierte Körperschaft abzulehnen. (Cargo Forum Schweiz).
Nach Stadler gilt es vor allem, die Variante der Angliederung der Konformitätsbewertungsstellen an eine technische Hochschule bzw. ETH zu prüfen. Dabei könnten Synergien mit der Lehre und Forschung genutzt werden. Stadler erachtet es als zweifelhaft, ob die geforderte Unabhängigkeit einer privaten Konformitätsbewertungsstelle durch den Wettbewerb zwischen den wohl nicht sehr zahlreichen privaten Stellen erreicht werden kann.
Matisa berichtet von in mehreren EU-Mitgliedstaaten gemachten Erfahrungen mit Bewilligungen, Bewertungen und Zulassungen. Ihre Erfahrungen hätten gezeigt, dass staatliche Stellen die korrekte, gleich behandelnde Ausführung von Anträgen besser gewährleisten können als vergleichbare private Stellen.
Das IVT und der SVI befürchten, dass der Plangenehmigungsprozess noch zeit- und kostenaufwändiger werden könnte. Falls sich diese Gefahr mit einer staatlichen Konformitätsbewertungsstelle verhindern liesse, wäre man mit einer staatlichen Lösung einverstanden. Umso mehr als der Bund zur Erfüllung seiner Aufgaben in der Plangenehmigung auch dann nicht auf Interop-Fachkompetenz verzichten könne, wenn es nur private Konformitätsbewertungsstellen geben werde. Die damit verbundene Doppelspurigkeit würde nicht nur Mehraufwand verursachen, sondern es wäre insbesondere noch schwieriger, für diese Aufgaben genügend qualifizierte Spezialisten und Spezialistinnen zu finden.
Die Delegation der Konformitätsbewertung an private Stellen beinhalte das Risiko, dass das Know-how seitens des BAV verloren gehe. Der REKO/INUM scheint es deshalb legitim und wünschenswert, das Know-how seitens des Bundes aufrechtzuerhalten und eine staatliche Konformitätsbewertungsstelle in der Schweiz zu schaffen, mindestens aber sich diese Möglichkeit vorzubehalten. Die starke Stellung der Eisenbahnen in der Schweiz spreche für die Aufrechterhaltung des Know-hows seitens des Bundes. Dies garantiere auch, von der Industrie und ihrer Lobby unabhängige Entscheide zu fällen.