Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2003/159: Revision des Eisenbahngesetzes (Interoperabilität) · 21 Seiten
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2.2 Fragen
Das Vernehmlassungsschreiben enthielt folgende Fragen:
1. Teilen Sie die Grundzüge der Revisionsvorlage (Übernahme der Interop-Richtlinien)?
Auswertung siehe Kapitel 2.3
2. Sind Sie mit dem Vorschlag, im Gesetzesentwurf auf die Möglichkeit der Schaffung ei-
ner staatlichen Konformitätsbewertungsstelle ganz zu verzichten, einverstanden (Varian-
te 1)? Auswertung siehe Kapitel 2.4
3. Wenn nein, würden Sie es vorziehen, dass der Bund (gemäss Variante 2) die Möglichkeit
erhalten soll, bei Bedarf eine Konformitätsbewertungsstelle ("benannte Stelle") schaffen
zu können (nicht jedoch zu müssen)? Auswertung siehe ebenfalls Kapitel 2.4
4. Sind Sie mit der Aufzählung der Eisenbahnstrecken, für welche die Interop-Richtlinien
zur Anwendung kommen sollen, einverstanden? Auswertung siehe Kapitel 2.5
2.3 Übernahme der Interop-Richtlinien
Die Frage lautete: Teilen Sie die Grundzüge der Revisionsvorlage (Übernahme der Interop-Richtlinien)?
Ohne Ausnahme befürworten alle 70 Vernehmlassungsteilnehmer die Übernahme der Interop-Richtlinien in Schweizer Recht.
Die schrittweise Umsetzung wird als wichtig erachtet, damit der Aufbau der Interop auch wirtschaftlich verkraftbar sei. Ein solches Vorgehen stehe auch im Interesse der einzelnen Unternehmen. (KöV, ZH, BE, LU, UR, SZ, OW, ZG, FR, SO, BS, SH, AR, AI, SG, AG, TG, VD, VS, NE, JU)
Für den VöV ist die Interop einer der Grundpfeiler, um die Marktchancen der Bahn im Wettbewerb mit der Strasse zu stärken. Der VöV erwartet von der Interop u.a. eine grössere Kapazität der Strecken, kürzere Wartezeiten an den Grenzen und kostengünstigeres Rollmaterial. Nach Ansicht des STV werde sich die Interop mit Reisezeitverkürzungen und Angebotsverbesserungen positiv auf die Attraktivität des Schweizer Tourismus auswirken. Für die SBB biete die Erhöhung der Interop auf dem europäischen Eisenbahnnetz neue Marktchancen und führe mittelfristig durch die Vereinheitlichung der Produkte zu einer Reduktion der Beschaffungskosten. Auch die BLS begrüsst die Vorlage, sei doch die Interoperabilität der Bahnen im Endergebnis eine gute Sache. So führten beispielsweise im internationalen Güterzugverkehr heutzutage insbesondere die Lok- und Lokführerwechsel an den Grenzen zu langen Aufenthalten. Der Abbau der Grenzaufenthalte sei daher dringend erforderlich (auch laut Hupac). Aus der aktuellen Diskussion zum Thema ETCS Level 2 werde ersichtlich, dass eine einheitliche Regelung dringend von Nöten sei.
Die BLS verweist jedoch auch auf den erheblichen Mehraufwand, der durch die Erreichung der Interop notwendig sei. Auch die SBB hält fest, dass die Einführungskosten der Interop sehr hoch seien und diesen Kosten kein entsprechender, flächendeckender Fahrgastnutzen gegenüberstehe. Zudem, so die SBB, werde sich die Übernahme der Interop-Richtlinien auf der Ebene der Verfahren negativ auswirken. Beispielsweise durch eine erhöhte Anzahl notwendiger Betriebsbewilligungen. Hinter diese Argumente stellt sich ebenfalls die LITRA.