Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2003/159: Revision des Eisenbahngesetzes (Interoperabilität) · 21 Seiten

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Voten zum Aspekt Interop-Strecken

Der Kanton Zürich beantragt, dass nach Vorliegen der definitiven Standards der EU die Zuteilung einer Strecke vorgängig mit den Standortkantonen abzusprechen sei. Dasselbe soll für eine spätere Umklassierung gelten.

Der Kanton Bern möchte sichergestellt wissen, dass die heutigen internationalen Verbindungen in den Kanton Bern – insbesondere die ICE-Verbindung nach Interlaken Ost und die TGV-Verbindung Paris – Neuchâtel – Bern – auch in Zukunft möglich sein werden, obwohl diese Strecken nicht dem Typ Interop der Hochgeschwindigkeit zugeordnet sind.

Die Kriterien für die Zuteilung der Eisenbahnstrecken in der Schweiz seien nicht nachvollziehbar, auch nicht deren Auswirkungen auf die künftige Netzgestaltung und die darüber abzuwickelnden Angebote. Diesbezüglich bestehe Klärungsbedarf. (LU, UR, SZ, OW, ZG, SO, BS, BL).

Der Kanton NW, die Alpen-Initiative und die NSBIV sprechen sich dafür aus, dass die Interop-Richtlinien auf das ganze Normalspurnetz Anwendung finden sollen. Da die TSI nur bei Neubau, Umrüstung und Erneuerung gelten, könnten die Interop-Richtlinien ohnehin erst langfristig Wirkung entfalten und die Kosten dürften sich in Grenzen halten. Auch aus der Sicht der SVI ist längerfristig die integrale Interop des gesamten Normalspurnetzes prüfenswert. Der Kanton NW und transfair erachten es als prüfenswert, inwieweit langfristig auch das Schmalspurnetz einbezogen werden sollte. Nur so werde es künftig möglich sein, tatsächlich einen Wettbewerb der Bahnbetreiber (Ausschreibungen) ohne technische Hindernisse zu haben.

Der Kanton Basel-Stadt wirft die Frage auf, ob mit der geplanten Strecke Basel – Olten – Rothrist (Einfügung in das europäische Hochgeschwindigkeitsbahnsystem) ein neuer Juradurchstich gemeint sei.

Der Kanton Basel-Landschaft macht in seiner Stellungnahme darauf aufmerksam, dass er im Verbund mit den Kantonen der Nordwestschweiz und den SBB unter Einsatz beträchtlicher, eigener Mittel daran sei, die baulichen und betrieblichen Voraussetzungen für eine moderne "Regio-S-Bahn Basel" zu schaffen. Der Kanton BL verlangt, dass der geplante regionale Personenverkehr in der Nordwestschweiz durch die geplante Einfügung der Ergolztal-Strecke ins europäische Hochgeschwindigkeitsbahnsystem in keiner Weise und zu keiner Zeit tangiert werden darf.

Der Kanton St.Gallen betont die Wichtigkeit der raschen Umsetzung neuer grenzüberschreitender Verkehrsangebote für den Fern-, Regional- und Güterverkehr im Grenzgebiet. Im Rahmen der ersten Erweiterung der S-Bahn St. Gallen seien grenzüberschreitende Linien geplant. Für die bereits bestehenden und zusätzlich geplanten Produkte im Güterverkehr ab Wolfurt müsse die Interop der Ostschweizer Spange und der ausländischen Streckenabschnitte zu den grenznahen Knoten mit Priorität vorangetrieben werden. Nur so seien weitere Kosteneinsparungen durch Verzicht auf Mehrsystemlokomotiven möglich. Laut dem Kanton SG liessen sich Zubringerwege und Zeiten für viele Transporte deutlich verkürzen, sobald die Strecken zu und zwischen den Grenzbahnhöfen Buchs SG, St. Margrethen und Konstanz sowie den grenznahen Knoten Wolfurt (A), Bludenz (A) und Singen (D) interoperabel werden.

Vor dem Hintergrund der Realisierung des Regionalverkehrs Ticino – Lombardia (TILO)

stellt der Kanton Tessin die Strecke Locarno – Bellinzona zur Diskussion. Es sei jedenfalls