Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2003/159: Revision des Eisenbahngesetzes (Interoperabilität) · 21 Seiten
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Differenzierte Voten
Die BLS würde eine private Konformitätsbewertungsstelle sehr begrüssen. Die Variante 1 gewährleiste jedoch nicht, dass auch wirklich eine entstehe. Bei einer fehlenden Konformitätsbewertungsstelle in der Schweiz müssten sämtliche Konformitätsbewertungen bei ausländischen Stellen eingeholt werden. Dies könnte mit weiteren Nachteilen verbunden sein, wie etwa komplizierteren Verfahren, höheren Kosten und anderen Sprachen. Die BLS gibt weiter zu bedenken, dass die allgemeine Knappheit von Bahnfachpersonal schlechte Voraussetzungen für die kompetente Bestellung der neuen und zusätzlichen Fachgremien darstelle.
Aus Sicht der SBB ist zwingend, dass in der Schweiz mindestens eine effizient und kostengünstig arbeitende Konformitätsbewertungsstelle geschaffen werde. Die Konformitätsbewertungsstelle hat die Übereinstimmung der Teilsysteme und Komponenten mit den TSI zu bestätigen. Ohne eine schweizerische Stelle wären die SBB für eine ganze Anzahl Infrastrukturprojekte und Rollmaterialbeschaffungen auf ausländische Stellen angewiesen. Der Bundesrat müsse deshalb aktiv dafür sorgen, dass in der Schweiz mindestens eine Konformitätsbewertungsstelle errichtet werde. Ob privat oder staatlich, sei für die SBB von untergeordneter Bedeutung und hänge primär davon ab, ob der Schweizer Markt eine genügende Grösse hat, um ein privates Geschäftsmodell zu betreiben.
Eine Konformitätsbewertungsstelle könne privat oder staatlich sein. Entscheidend sei, dass es im eigenen Land eine solche gebe. (LITRA, RM).
Aus der Sicht der SOB ist es nicht so zentral, ob eine staatliche oder eine private Konformitätsbewertungsstelle geschaffen wird. Wichtig sei, dass die Anträge zügig und kostengünstig bearbeitet würden.
In Bezug auf das Rollmaterial stellt sich der Kanton Tessin hinter den Vorschlag des Bundesrates. Seitens der Infrastruktur ist der Kanton Tessin der Meinung, man müsse diejenige Lösung finden, die eine Verlängerung der heutigen Realisierungszeiten für Infrastrukturanlagen vermeide. Deshalb sei auch die Schaffung einer zusätzlichen Stelle nicht einzusehen. Die Sicherstellung der Konformität könnte über die heute angewendeten Verfahren der SBB und des BAV abgewickelt werden.
Der VöV, der STV, die IGÖV und die RM befürworten tendenziell eine private Lösung,
schliessen aber ein staatliche Lösung grundsätzlich nicht aus.
2.5 Eisenbahnstrecken
Die Frage lautete: Sind Sie mit der Aufzählung der Eisenbahnstrecken, für welche die Interop-Richtlinien zur Anwendung kommen sollen, einverstanden?
Eine Übersicht der Antworten enthält Tabelle 2.