Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2003/159: Revision des Eisenbahngesetzes (Interoperabilität) · 21 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 8Fedlex · Ergebnisbericht
will Sozialdumping vermieden haben. Der Alpen-Initiative ist es ebenfalls ein Anliegen, dass die an sich erwünschte Internationalisierung des Bahnverkehrs nicht zu Sozial- und Lohndumping führe. Ebenso wenig dürfe die Internationalisierung zu einer Senkung der Sicherheits- und Umweltstandards der Bahn führen. Die Eisenbahn sei nur darum den grossen Aufwand der öffentlichen Hand wert, weil sie in diesen Bereichen grosse Vorteile gegenüber dem Strassenverkehr und dem Luftverkehr aufweise und deshalb volkswirtschaftlich günstiger sei.
Die in Art. 22e des Entwurfs zur Revision des Eisenbahngesetzes verankerte Marktaufsicht geht der CVP allenfalls zu weit. Eine weitergehende Aufsicht entspreche nicht dem Grundprinzip der unabhängigen Konformitätsbewertungsstellen und verursache nur zusätzliche Kosten.
Die Schweiz, so die FDP, dürfe nicht den Fehler begehen, in die Interop zu investieren, ohne sich vergewissert zu haben, dass die EU-Mitgliedstaaten in ausgewogener Form das Gleiche täten. Auf die vergleichbare Umsetzung der Interop-Richtlinien in den Nachbarländern sei nach der GdI zu achten, um seitens der Schweiz Fehlinvestitionen zu vermeiden. Die SVP warnt davor, ihre grundsätzliche Unterstützung der Vorlage als eine Bestätigung zu verstehen, dass der Schweiz die Rolle des "First Movers" zukommen solle. Auch der VöV gibt zu bedenken, dass im Zweifelsfall Kosten treibende Pionier-Einführungen neuer Techniken, die durch Marktführer-Unternehmen grösserer Länder hinausgezögert würden, zu vermeiden seien. Im gleichen Sinne sieht dies die IGÖV. Die laufende ETCS-Einführung in der Schweiz zeige, dass der Preis, den ein kleines Land als Testlabor für die Industrie bezahle, sehr hoch sein könne. Für die LPS, den SGV und das CP ist es wichtig, dass sich die Schweiz bei der Finanzierung der Interop von den umliegenden EU-Mitgliedstaaten in keiner Weise beeinflussen lasse.
Die Kantone ZH, SO und AG mahnen, es müsse strikte darauf geachtet werden, dass die Interop die Kosten des Regionalverkehrs nicht erhöhten. Sollten daraus dennoch Kostensteigerungen im Regionalverkehr resultieren, seien die Mehrkosten der Kantone vom Bund zu übernehmen.
Für ausschliessliche Binnenverkehre sei zu vermeiden, dass die Interop zusätzliche Aufwendungen bei Fahrzeuginvestitionen, Zulassungen und Trassenpreise verursache. Dies gelte insbesondere dort, wo Binnenverkehre teilweise für die Interop ausgerüstete Strecken befahren, beispielsweise S-Bahnen, Regionalverkehr etc. (Cargo Forum Schweiz, economiesuisse, FRS, HKBB, TCS, VAP).
2.4 Konformitätsbewertungsstelle
Die Fragen lauteten:
- Sind Sie mit dem Vorschlag, im Gesetzesentwurf auf die Möglichkeit der Schaffung einer
staatlichen Konformitätsbewertungsstelle ganz zu verzichten, einverstanden (Variante 1)?
- Wenn nein, würden Sie es vorziehen, dass der Bund (gemäss Variante 2) die Möglichkeit
erhalten soll, bei Bedarf eine Konformitätsbewertungsstelle ("benannte Stelle") schaffen zu können (nicht jedoch zu müssen)?
Eine Übersicht der Antworten enthält Tabelle 1.