Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2003/205: Verordnungspaket zum neuen Chemikalienrecht · 99 Seiten
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0 Vorbemerkung
Die Struktur des vorliegenden Berichts wurde so gewählt, dass im Anschluss an die Ziffer 1 (Ausgangslage) und Ziffer 2 (Vernehmlassungsverfahren) in Ziffer 3 eine Zusammenfassung der Ergebnisse zu bereichsübergreifenden Themen (Ziffer 3.1) und der wichtigsten Kommentare pro Verordnung (Ziffer 3.2) dargestellt werden. Schliesslich werden die detaillierten Bemerkungen zu den bereichsübergreifenden Themen unter Ziffer 4 und für jede einzelne Verordnung und pro Artikel unter Ziffer 5 aufgeführt.
Vernehmlassungsteilnehmer, die sich in ihrer Eingabe den Stellungnahmen anderer Vernehmlassungsteilnehmer angeschlossen haben, sind in Anhang 2 aufgeführt. Nachstehend sind die verweisenden Vernehmlassungsteilnehmer nur dann gesondert erwähnt, wenn sie neben dem allgemeinen Verweis noch eigene Stellungnahmen zu ausgewählten Themen abgegeben haben. Die in diesem Bericht verwendeten Abkürzungen der Vernehmlassungsteilnehmer sind in Anhang 1 aufgeführt.
Nach Artikel 9 der Verordnung vom 17. Juni 1991 über das Vernehmlassungsverfahren (SR 172.062) unterliegen die Vernehmlassungsunterlagen, die Stellungnahmen der Vernehmlassungsteilnehmer und die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens nicht dem Amtsgeheimnis.
Einsichtnahme: Die vollständigen Stellungnahmen können beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) eingesehen werden. Der vorliegende Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung wird den Medien zur Verfügung gestellt und allen Vernehmlassungsteilnehmern zugestellt. Ausserdem erfolgt eine allgemein zugängliche Veröffentlichung über die Homepage www.parchem.ch.
1 Ausgangslage
Am 15. Dezember 2000 hat die Bundesversammlung das Bundesgesetz über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikaliengesetz, ChemG) angenommen. Dieses Gesetz bildet zusammen mit dem Umweltschutzgesetz (USG) die Basis für die Umsetzung des umfangreichen EG-Chemikalienrechts und soll das schweizerische Recht unter Wahrung des erreichten Schutzniveaus auf eine moderne Grundlage stellen, die der schweizerischen Situation als bedeutendem Chemiestandort gerecht wird. Die vom Chemikalienrecht erfasste Materie zeichnet sich durch eine hohe Komplexität aus und ist zudem auf Grund ständig neuer technischer und wissenschaftlicher Erkenntnisse und Fortschritte einem raschen Wandel unterworfen. Deshalb wurde der Detaillierungsgrad des ChemG wie auch derjenige des USG bewusst niedrig gehalten und dem Bundesrat wurden umfassende Rechtsetzungskompetenzen eingeräumt.
Im März 2000 wurde unter der Federführung des BAG das Gemeinschaftsprojekt PARCHEM (Projekt AusführungsRecht CHEMikaliengesetz) gestartet. An diesem interdepartementalen Projekt haben sich das EDI (BAG), das EVD (seco/BLW) und das UVEK (BUWAL) beteiligt. Entsprechend der EG-Regelungsbereiche wurden Entwürfe erarbeitet, in denen die erforderlichen gesundheits- und umweltschutzrelevanten Bestimmungen in integralen Verordnungen zusammen geführt worden sind. Wichtigste Ziele der Vorlagen sind der Schutz des Lebens und der Gesundheit des Menschen sowie der Umwelt beim Umgang mit Chemikalien, der Abbau von technischen Handelshemmnissen und die Anpassung der Vorschriften an den Stand von Wissenschaft und Technik.
2 Zum Vernehmlassungsverfahren
In Anbetracht der besonderen politischen Tragweite der Verordnungen sowie der personellen Auswirkungen, wurde das Vernehmlassungsverfahren vom Bundesrat eröffnet. Er hat das EDI mit Beschluss vom 15. Dezember 2003 beauftragt, eine Vernehmlassung zu den Verordnungsentwürfen des neuen Chemikalienrechts durchzuführen. Gleichzeitig wurde das EVD beauftragt, zeitlich parallel eine Vernehmlassung zum Entwurf einer Totalrevision der Pflanzenschutzmittelverordnung durchzuführen. Das EDI hat neben den Kantonen, 15 politische Parteien, 12 Spitzenverbände der Wirtschaft und 456 weitere Organisationen und interessierte Kreise begrüsst, insgesamt 509 Adressatinnen (vgl. Anhang 4). Die Vernehmlassung dauerte offiziell bis zum 31. März 2004, wobei in einzelnen begründeten Ausnahmefällen eine Nachfrist gewährt wurde.
Insgesamt gingen 171 Stellungnahmen ein (vgl. Anhang 1, Abkürzungen der Vernehmlassungsteilnehmer), darunter alle Kantone, 4 politische Parteien, 5 Spitzenverbände der Wirtschaft, 90 weitere Organisationen und interessierte Kreise sowie 46 nicht begrüsste zusätzliche Organisationen, Verbände und Firmen (vgl. Anhang 3, Statistik).