Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2003/205: Verordnungspaket zum neuen Chemikalienrecht · 99 Seiten
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Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmer verlangen, dass die notwendigen personellen und fachlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Insbesondere die Überwachung der Selbstkontrolle sei sehr wichtig. Aus Sicht einzelner Kantone wird der Aufwand der Kantone für die Überwachung als Konsequenz der Liberalisierung und des umfangreichen EG-Rechts zunehmen. So wird festgehalten, dass das künftige Recht im Rahmen der finanziellen und personellen Möglichkeiten angewendet wird.
3.1.4 Verhältnis zum europäischen Recht
Zahlreiche Vernehmlassungsteilnehmer haben sich zur Harmonisierung mit dem EG-Recht geäussert und die Angleichung praktisch durchgehend positiv gewürdigt. Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmer begrüssen dabei explizit die Angleichung an das heute geltende EG-Recht. Die Gründe, welche im Zusammenhang mit der positiven Würdigung der Angleichung an das EG-Chemikalienrecht angeführt werden, sind unterschiedlich. Der damit verbundene Abbau von Handelshemmnissen unter Beibehaltung des bisherigen Schutzniveaus wird begrüsst. Einige Wirtschaftsvertreter sind der Ansicht, dass gewisse Nachbesserungen in verschiedenen Bereichen notwendig sind. Auch verschiedene Kantone begrüssen die Angleichung an das EG-Recht. Die Anpassung an das EG-Chemikalienrecht sei ein wichtiger Schritt für die Vereinfachung des Chemikalienhandels. Verschiedene Kantone sind allerdings der Ansicht, die Harmonisierung geschehe zu einem denkbar schlechten Zeitpunkt.
Zahlreiche Vernehmlassungsteilnehmer haben im Zusammenhang mit der Angleichung an das EG-Recht auch die
Übernahme des Einstufungs- und Kennzeichnungssystems der EU sowie die Einführung der
Selbstkontrolle gewürdigt. Verschiedene Verbände der Wirtschaft sowie die Mehrheit der Kantone begrüssen die Ablösung des Giftgesetzes und die Einführung des Einstufungs- und Kennzeichnungssystems der EU explizit. Mit dem Wegfall der Giftklassierung werde Doppelarbeit für schweizerische Exporteure vermieden.
Vertreter der Wirtschaftsseite begrüssen die Schaffung guter Rahmenbedingungen für ein MRA. Die gegenseitige Anerkennung der Chemikalienregelungen zwischen der Schweiz und der EU sei ein anzustrebendes Ziel. Unterschiedlich wird die Priorität eines solchen Abkommens eingeschätzt.
Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmer vertreten die Meinung, Abweichungen und "Helvetismen" seien auf ein Minimum zu reduzieren. Trotzdem sollen sie möglich sein; ihre Auswirkungen seien im Einzelfall genau zu prüfen. Begrüsst wird deshalb ausdrücklich, dass die bisherige Regelung für Zwischenprodukte weitergeführt wird. Kritisch gewürdigt werden Bereiche (bspw. Kosmetika), wo EG-Recht antizipiert wird. Grosse Sorge bereitet die Mitteilungspflicht für F&E-Stoffe, insbesondere die dafür vorgesehenen Mengenschwellen, sowie jegliche Art von Informationen, die im Rahmen der Meldepflicht zusätzlich zum Sicherheitsdatenblatt verlangt werden. Sehr viel Interpretationsspielraum entstehe im Weiteren durch die gewählte Definition „Gegenstände" bei der Anmelde- und Meldepflicht. Es sei schwer nachvollziehbar, wie importierte Gegenstände (z.B. aus Asien) hinsichtlich der Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften behandelt werden.
3.1.5 REACH / GHS
Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmer haben in allgemeiner Weise oder zu spezifischen Punkten der geplanten REACH-Regelung der EU Kommentare abgegeben. Umweltschutzorganisationen benennen die offensichtlichsten Mängel des zukünftigen REACH und fordern von der Schweiz, diese Mängel abzuwehren. Dazu gehörten insbesondere die zu enge Zulassungspflicht, das Prinzip der (zu hoch angesetzten) Mengenschwellen, Erleichterungen für Zwischenprodukte, die ungenügende Regelung bezüglich Güter, welche in die EU importiert werden, die ungenügende Information der Öffentlichkeit, die zu schwachen Kontrollmechanismen im Bereich der Selbstkontrolle und die fehlende Pflicht zur Erfassung von Neben- und Abbauprodukten.
Zahlreiche Vernehmlassungsteilnehmer haben sich im Zusammenhang mit der Frage der Inkraftsetzung des Paketes für ein Abwarten von REACH ausgesprochen (vgl. 3.1.2). Darunter eine Gruppe von Kantonen sowie der Verband der Kantonschemiker der Schweiz.
Eine andere Gruppe von Kantonen sowie die Gesellschaft Schweizerischer Giftinspektoren fordern eine optimale Koordination der Inkraftsetzung in Abhängigkeit von REACH (vgl. 3.1.2). Die Konsequenzen der Entwicklung des Chemikalienrechts in der EU müssten sich vorher abschätzen lassen.
Zahlreiche Vernehmlassungsteilnehmer aus Wirtschaft und einzelne Umweltorganisationen nehmen bei ihrer Forderung nach einer raschen Inkraftsetzung (vgl. 3.1.2) auch Bezug auf die Entwicklung des Chemikalienrechts in der EU und sprechen sich zum jetzigen Zeitpunkt gegen ein Abwarten von REACH resp. gegen eine