Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2003/205: Verordnungspaket zum neuen Chemikalienrecht · 99 Seiten
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Rücksichtnahme auf die Debatte zu REACH aus. Der Ausgang der sich in der EU im Gang befindlichen Debatte über eine neue EU-Chemikalienpolitik sei zeitlich wie materiell noch ungewiss, resp. noch völlig offen. Viele Vernehmlassungsteilnehmer sind der Ansicht, dass die jetzige Anpassung an geltendes EG-Recht ein erster Schritt zur vollständigen Harmonisierung sei. Ein Zuwarten mit der Gesamtrevision auf REACH erleichtere die Anpassung nicht.
Mehrere Vernehmlassungsteilnehmer, darunter viele Kantone, haben sich auch zum globally harmonised system (GHS) und zu möglichen Konsequenzen für das schweizerische Chemikalienrecht geäussert.
Zahlreiche Kantone gehen davon aus, dass das heutige Kennzeichnungssystem bald durch das globale System GHS ersetzt wird und dieses gleichzeitig mit dem Inkrafttreten von REACH in der EU eingeführt wird. Sehr viele Vernehmlassungsteilnehmer äussern sich kritisch zu einer allfälligen zweimaligen Umstellung des Einstufungs- und Kennzeichnungssystems (vgl. 3.1.2) und verlangen, dass die weltweit einheitliche Klassifizierung und Kennzeichnung von Stoffen nach GHS bereits jetzt umgesetzt wird.
3.1.6 Auswirkungen auf KMU's
Seitens der Wirtschafts- und Gewerbeverbände wird die Vorlage grundsätzlich positiv gewürdigt. Zu einzelnen für KMU's bedeutsamen Punkten werden gezielt detaillierte Stellungnahmen abgegeben.
Vereinzelt wird von Firmen auf die insgesamt wachsende Belastung der KMU's durch Gesetze und Verordnungen hingewiesen und bestritten, dass ein im Verhältnis zum Aufwand stehender Nutzen des neuen Chemikalienrechts vorliege. Die Vorlage sei allenfalls für Grossunternehmen der chemischen oder pharmazeutischen Industrie mit entsprechenden Fachexperten zumutbar. Die aktuelle Regelungsdichte sei nahezu nicht mehr überschaubar. Es wird daher dringend gebeten, zu den jetzigen und zukünftigen Erlassen für die direkt Betroffenen klar und verständlich formulierte Umsetzungshilfen zur Verfügung zu stellen.
Viele Vernehmlassungsteilnehmer aus Wirtschaftskreisen halten fest, dass mit der Einführung dieser neuen und umfassenden Chemikalienregelung auf die Firmen Zusatzbelastungen zukommen. Davon dürften vor allem KMU's und Unternehmen betroffen sein, die mit der bestehenden EU-Gesetzgebung nicht vertraut sind. Entsprechende Informationen und Vollzugshilfen seien deshalb in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und den Vollzugsbehörden rechtzeitig bereitzustellen.
Zahlreiche Vernehmlassungsteilnehmer aus der Wirtschaft und einzelne Parteien haben im Zusammenhang mit einer Verlängerung der Übergangsfristen explizit die Situation der KMU's thematisiert. Die vorgeschlagenen kurzen Fristen würden in den ersten Monaten nach Inkraftsetzung eine Flut von Meldungen und Mitteilungen auslösen, die weder von den Firmen noch von den Behörden bewältigt werden könnte.
Einzelne Vernehmlassungsteilnehmer bemängeln die für KMU's zu hohen Gebühren (vgl. 5.6; ChemGebV), insbesondere diejenigen für Biozidprodukte. Es wird mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass Vollzugsregelungen auf keinen Fall zu einer Verteuerung des Wertschöpfungsprozesses führen dürfen.
3.1.7 Personenbezogene Vorschriften
Das Instrument der Fachbewilligung blieb in der Vernehmlassung völlig unbestritten. Verschiedene Kantone beantragen jedoch, das System der Fachbewilligungen in gewissen Punkten zu überarbeiten. Auf der anderen Seite begrüssen die Umweltschutzorganisationen die Neuerungen im Bereich der Fachbewilligungen. Sie finden es äusserst wichtig, das Instrument der personenbezogenen Vorschriften beizubehalten und auszubauen. Ausbildung und Information erschienen als unverzichtbare Instrumente für ein hohes Schutzniveau. Viele Kantone, kantonale Fachstellen, landwirtschaftliche Organisationen und Teile der Wirtschaft kritisieren die geplante Befristung der Fachbewilligungen für Pflanzenschutzmittel.
Für einzelne Kantone und für die Gesellschaft Schweizerischer Giftinspektoren geht die im Chemikaliengesetz vorgesehene Liberalisierung des Bewilligungssystems in den vorliegenden Entwürfen zu weit. Es sei auch widersprüchlich, dass der Wechsel zu einem auf Selbstkontrolle der Inverkehrbringer basierenden System mit einem fast vollständigen Abbau der erforderlichen fachlichen Voraussetzungen (Sachkenntnispflicht) für das Inverkehrbringen von gefährlichen Stoffen und Zubereitungen kombiniert werde. Damit würde das bestehende Schutzniveau in Frage gestellt.
Einige Vernehmlassungsteilnehmer sind der Meinung, dass gewisse Regelungen betreffend die Ausbildungsanforderungen und die Bewilligungen mangelhaft formuliert seien. Insbesondere müsse die Bewilligungserteilung restriktiv gehandhabt werden und dürfe nicht fast automatisch an Personen vergeben