Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/5: Änderung des Bundesgesetzes über den Binnenmarkt · 8 Seiten

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VD und Genf verlangen mangels Klarheit bzw. Praktikabilität die Streichung von Abs. 2 lit. d. Aus denselben Gründen beantragt FR, präzisierende Ausführungsbestimmungen zu erlassen.

VD und SH lehnen die Kostenlosigkeit des Verfahrens gemäss Abs. 4 ab, da die Deckung der Administrativkosten möglich sein müsse. FR beantragt die Übernahme eines vereinfachten Verfahrens nach Massgabe der (interkantonalen) Verwaltungsvereinbarung Espace Mittelland über reglementierte gewerbliche Tätigkeiten.

TG beantragt die Beibehaltung des bisherigen Art. 3.

Die CVP beantragt die Aufnahme eines neuformulierten Art. 3, der die Möglichkeiten für die Beschränkung des freien Marktzugangs (noch) weiter einschränkt.

Die SP verlangt, dass Beschränkungen des freien Marktzugangs nur mittels Auflagen auferlegt werden dürfen (Abs. 1).

Der SGB verlangt um der Transparenz Willen die Beibehaltung des bisherigen Abs. 2.

SBAP, SPV und NVS beantragen eine (noch) restriktivere Formulierung von Abs. 1 bzw. Abs. 2 lit. c. Die NVS verlangt zudem die Streichung von Abs. 1 lit. a, da die strengeren Anforderungen des Bestimmungsortes in Form einer Auflage verfügt werden könnten.

SGV, Tourismus-Verband und GastroSuisse verlangen, dass Bund und Kantone bei Bedarf und unter Beizug der betroffenen Branchen schweizweite Minimalstandards festlegen können, deren Nichtbeachtung eine Beschränkung des freien Marktzugangs rechtfertigen würde. Zu diesem Zweck beantragen sie eine entsprechende Ergänzung von Abs. 1.

SGV, Verband Freier Berufe, Baumeisterverband, Tourismus-Verband, GastroSuisse, VSEI, FER, sia und STV kritisieren Abs. 2 lit. d (hinreichender Schutz überwiegender öffentlicher Interessen durch Berufserfahrung) als vage bzw. zu weit gehend (Gefahr der Nivellierung gegen unten) und beantragen entsprechende Änderungen. Deshalb verlangen SGV, Verband Freier Berufe, Baumeisterverband, VSEI, FER und STV, dass die Berufserfahrung unter Einbezug der betroffenen Berufsorganisationen zu zertifizieren bzw. konkretisieren sei, währenddem Tourismus-Verband und GastroSuisse das Abstellen auf die Berufserfahrung generell ablehnen und den Nachweis eines minimalen Bildungsstandes durch einen eidgenössischen Berufsbildungsabschluss fordern. Die sia verlangt kumulativ zur Berufserfahrung eine (adäquate) Aus- und Weiterbildung.

3.3.4 Art. 4 Abs. 5 BGBM (Anerkennung von Fähigkeitsausweisen nach Massgabe des EU-Anerkennungsverfahrens)

Die EDK beantragt die Anbringung eines Vorbehalts zugunsten der interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen, da das EU-Anerkennungsverfahren bedeutend komplizierter sei.

Die GDK verlangt die Streichung der neuen Bestimmung, da sie bestehende Konkordate ausheble und der geltende Art. 6 die Nicht-Diskriminierung von Schweizer Bürgern gewährleiste.

3.3.5 Art. 8 Abs. 4 BGBM (Zusammenarbeit Bund - Kantone beim Vollzug von Art. 5 Abs. 4)

Keine Anträge.