Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/67: Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (Jährliche Abrechnung) · 11 Seiten
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Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Département fédéral des finances DFF
Dipartimento federale delle finanze DFF
Departament federal da finanzas DFF
Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
zum
Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (jährliche Abrechnung)
vom März 2005
1 Ausgangslage
Am 24. März 2000 reichte Nationalrat Ruedi Lustenberger eine Motion ein, mit welcher er die Einführung der jährlichen Abrechnung bei der Mehrwertsteuer verlangte. Die Motion wurde von beiden Räten überwiesen. Begründet wurde sie in erster Linie mit dem Bestreben nach Verbesserung der Rahmenbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) durch Verschaffung administrativer Erleichterungen. Um Mindereinnahmen vorzubeugen, sollten die Unternehmen vierteljährliche Akontozahlungen, basierend auf den Vorjahreszahlen, leisten. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) untersuchte daraufhin die Problematik der jährlichen Abrechnung eingehend und erstellte eine Vernehmlassungsvorlage mit drei Varianten.
Mit Entscheid vom 7. Juni 2004 beschloss der Bundesrat die Eröffnung einer Vernehmlassung. Die Frist zur Einreichung der Stellungnahmen dauerte bis 30. September 2004.
2 Vernehmlassungsteilnehmer
Am 18. Juni 2004 wurden die Regierungen der 26 Kantone, das Bundesgericht und das Eidgenössische Versicherungsgericht, die Steuer- und Zollrekurskommission, 15 politische Parteien, 8 Spitzenverbände der Wirtschaft und 60 weitere Organisationen und Interessenten zur Vernehmlassung eingeladen. Die Coop und der Migros Genossenschaftsbund wurden separat um Stellungnahme gebeten.
Von den Eingeladenen reichten alle 26 Kantone ausser Glarus und St. Gallen, 6 politische Parteien (FDP, CVP, SVP, LPS, EDU, CSP), 7 Spitzenverbände der Wirtschaft (econo-