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Vernehmlassung 2004/67: Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (Jährliche Abrechnung) · 11 Seiten

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pflichtigen auszugleichen. Die Kantone Nidwalden und Genf, der Schweizerische Bauernverband, der Apothekerverband und die SWISSPLAY befürworten die Variante 1. Der Schweizerische Ingenieur- und Architekten-Verein bevorzugt die Variante 2. Die EDU sieht in einer jährlichen Abrechnung Vorteile, hat aber keinen Favorit unter den Varianten.

Von den übrigen 10 Vernehmlassungsteilnehmern verzichteten sieben effektiv auf eine Stellungnahme, während drei, nämlich die Kantone Bern und Uri und die Associazione consumatrici della Svizzera italiana erklärten, sie könnten zwar keine materielle Stellungnahme zu einer jährlichen Abrechnung abgeben, jedoch müsse das geltende Mehrwertsteuersystem generell vereinfacht werden und die Interessen der Steuerpflichtigen müssten dabei an erster Stelle stehen.

5 Die Ergebnisse der Vernehmlassung im Einzelnen

5.1 Gefahren einer jährlichen Abrechnung für die Buchhaltung

11 Vernehmlassungsteilnehmer (BE, BL, LU, SZ, economiesuisse, Schweizerischer Arbeitgeberverband, Schw. Reisebüro-Verband, veb.ch, VSEI, VELEDES, Fernfachhochschule Schweiz) machen ausdrücklich auf die Gefahren einer jährlichen Abrechnung auf die Buchhaltung aufmerksam. Die Einführung einer jährlichen Abrechnung könnte einige kleine und mittlere Unternehmen dazu verleiten, ihre Buchhaltung - vor allem in der Hochsaison - nicht mehr zeitgerecht zu führen. Mit der bloss jährlichen Nachführung würde die Buchhaltung an Zeitnähe, Transparenz, Vollständigkeit und damit an Aussagekraft verlieren (LU). Dies berge die Gefahr in sich, dass die Kontrolle und Übersicht nicht mehr gewährleistet sei. Zeige sich, dass auf den Buchungsbelegen Fehler vorhanden sind, wären diese kaum mehr nachvollziehbar; nach einem Jahr könne sich vermutlich niemand mehr genau an einen konkreten Geschäftsvorgang erinnern. Auch wird befürchtet, dass durch das verlängerte Abechnungsintervall Routine bei der Steuerdeklaration verloren geht (SZ, economiesuisse, Schweizerischer Arbeitgeberverband). Als grossen Nachteil wird ferner angesehen, dass die Kumulierung der Arbeiten auf einen einzigen Zeitpunkt hin zu einem erhöhten Abstimmungs- und Planungsaufwand bei den Terminen mit den Treuhändern führen könnte. Im Frühjahr sei bei den Treuhandbüros mit zusätzlichen Kapazitätsengpässen zu rechnen und wegen der damit verbundenen Vielzahl zu erwartender Gesuche um Fristerstreckung zur Einreichung der Abrechnungen käme es für alle Beteiligten, sowohl für die KMU, die Treuhänder und die ESTV, zu Verzögerungen in der ganzen Abwicklung. Schliesslich wird dem Risiko der Zahlungsunfähigkeit grosses Gewicht beigemessen; nach einem Jahr seien die vereinnahmten Mehrwertsteuern allenfalls nicht mehr vorhanden. Ausserderm wird vorgebracht, dass einige KMU nicht über eine saubere Liquiditätsplanung verfügten. Gerade Ende Jahr, wenn sich Gratifikationen, Versicherungsprämien und andere Jahresrechnungen kumulieren würden, komme es häufig zu Liquiditätsengpässen.

Mit der vierteljährlichen Abrechnungsperiode hingegen sei das KMU besser à jour über die finanzielle Lage seines Geschäfts. Im Sinne eines positiven Controllings erfülle die vierteljährliche Abrechnung somit eine unternehmerische Funktion. Eine namhafte Anzahl von Steuerpflichtigen würde zudem regelmässig einen Vorsteuerüberhang aufweisen, weshalb