Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/67: Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (Jährliche Abrechnung) · 11 Seiten

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zugs der Mehrwertsteuer könne namentlich dadurch erhöht werden, indem die formellen Anforderungen in verschiedenen Bereichen deutlich vermindert würden.

Der Kanton Luzern sieht den einzigen Vorteil einer jährlichen Abrechnung darin, dass Betriebe mit saisonalen Belastungsschwankungen die die Mehrwertsteuerabrechnung betreffenden administrativen Arbeiten aus den Belastungsspitzen entfernen könnten. Dieses Ziel könne allerdings auch mit individuellen Abrechnungsfristen erreicht werden.

Der Schweizerische Bauernverband wünscht, dass alle Umsätze ohne Ausnahme einem einheitlich hohen MWST-Satz unterstellt werden und für die Landwirtschaft zum Ausgleich gegenüber dem Ausland eine MWST-Rückerstattung nach französischem Modell eingeführt werde.

Die Schweizerische Bankiervereinigung wünscht die Anpassung der Frankenbeträge an die Geldentwertung. Die unveränderte Beibehaltung der für die Steuerpflicht massgebenden Mindestumsatzgrenze führe zu einer schleichenden Zunahme der mehrwertsteuerpflichtigen Personen, ohne dass dies der Gesetzgeber je beabsichtigt hätte. Jeder zusätzliche Steuerpflichtige verursache dem Bund Arbeit und Kosten.

Die Kantone Solothurn, Schaffhausen, Appenzell-Innerrhoden und Jura sowie die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren, die alle die Einführung einer jährlichen Abrechnung ablehnen, weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Einnahmenausfälle beim Bund keinesfalls durch ersatzweise Sparmassnahmen aufgefangen werden dürfen, die auch die Kantone betreffen.

Die Fédération Patronale Vaudoise schlägt vor, bei denjenigen Steuerpflichtigen, die nach Saldosteuersätzen abrechnen, auf die Durchführung von Steuerkontrollen zu verzichten und als Ersatz dafür eine Bestätigung eines Treuhänders zu verlangen.

6 Generelle Vereinfachung des Mehrwertsteuersystems

Der Bundesrat hat in seiner Vernehmlassungsvorlage vom Mai 2004 unter der Ziffer 5 eingehend erklärt, dass er anstelle der Einführung einer jährlichen Abrechnung eine generelle Vereinfachung des Mehrwertsteuersystems bevorzugt und deshalb empfiehlt, das Projekt jährliche Abrechnung nicht mehr weiterzuverfolgen. Dieser Ansicht haben sich ausdrücklich 15 Kantone (ZG, BE, UR, SZ, OW, SO, VD, SH, AR, AI, GR, VS, NE, TG, AG) sowie die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren, die FDP und die CPS, der Schweizerische Gewerbeverband, die Schweizerische Bankiervereinigung, der Schweizerische Gewerkschaftsbund, der Kaufmännische Verband Schweiz, die Städtische Steuerkonferenz, der Schweizerische Städteverband, der Schweizerische Treuhänderverband, der Verband der Schweizerischen Baumaschinenwirtschaft, der Verband Schweizerischer Kantonalbanken, die Vereinigung des Schweizerischen Import- und Grosshandels sowie der Verband Schweizer Elektroinstallationsfirmen angeschlossen. Ferner teilen diese Ansicht die Fédération Patronale Vaudoise, der Schweizerische Landfrauenverband, der Verband