Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/67: Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (Jährliche Abrechnung) · 11 Seiten

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4 Die Ergebnisse der Vernehmlassung in Kürze

Die weitaus überwiegende Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer vertritt, unabhängig davon, ob sie die Einführung einer jährlichen Abrechnung befürwortet oder ablehnt, die Ansicht, dass das geltende Mehrwertsteuersystem generell vereinfacht werden müsse. Der administrative Aufwand für die kleinen und mittleren Unternehmen in Bezug auf die Mehrwertsteuer liege nämlich hauptsächlich in der übermässigen Komplexität des heutigen Mehrwertsteuersystems, seiner Benutzerfeindlichkeit und seinen hohen Administrativkosten. Das System sei deshalb grundlegend, effizient und rasch zu vereinfachen. Eine künftige Mehrwertsteuerregelung müsse sich durch grösstmögliche Einfachheit und Transparenz auszeichnen und nachvollziehbar, vorhersehbar, konstant und damit unternehmerfreundlich sein, dürfe keine Kosten und vor allem keine neuen Schwierigkeiten verursachen und müsse sowohl auf der Veranlagungs- als auch auf der Bezugsseite mit einem möglichst geringen Verwaltungsaufwand zu bewerkstelligen sein. Dann - und erst dann - würden tatsächlich und nachhaltig bessere Rahmenbedingungen geschaffen und der Wirtschaftsstandort Schweiz gestärkt.

Die FDP weist ausdrücklich darauf hin, dass die Attraktivität eines Wirtschaftsstandortes sich zwar vor allem am Ausmass der Steuerbelastung messe, jedoch auch am Grad der Einfachheit und Praktikabilität des Steuersystems.

Die grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer, nämlich 56 von 80, ist der Meinung, dass nicht zur jährlichen Abrechnungsmethode übergegangen werden sollte. Entweder sei dieser Übergang mit Akontozahlungen verbunden, wodurch nichts gewonnen sei, im Gegenteil würde eher noch ein zusätzlicher Mehraufwand entstehen. Oder im Bundeshaushalt würden Einnahmenausfälle resultieren, die in der heutigen Situation nicht in Kauf genommen werden könnten. Ausserdem liege der administrative Aufwand weniger bis gar nicht im Ausfüllen des Abrechnungsformulars, sondern wie oben erwähnt in der heutigen Ausgestaltung des Mehrwertsteuersystems.

Von den 80 eingegangenen Stellungnahmen befürworten einzig 14 die Einführung einer jährlichen Abrechnung, wobei sechs dieser Vernehmlassungsteilnehmer eigene, von den in der Vernehmlassungsvorlage genannten Varianten abweichende Vorschläge zur Ausgestaltung einer jährlichen Abrechnung bringen. So könnte sich der Kanton Graubünden einen Wechsel zur jährlichen Abrechnung zwar vorstellen; er schlägt indessen als mögliche Alternative für Pauschalsteuersätze eine halbjährliche Abrechnung, unabhängig von der Höhe des Umsatzes, vor. Die CVP sieht in der jährlichen Abrechnung zwar keine Lösung der Mehrwertsteuerprobleme, erkennt in der Variante 2 aber trotz allem „gewisse Vorteile“ für die Steuerpflichtigen, sofern die Umsatzlimite auf Fr. 240'000.-- erhöht und kein Verzugszins verlangt wird. Die SVP und die Swiss Retail Federation bevorzugen die Variante 1, sofern auf Akontozahlungen verzichtet wird. Die LPS wünscht die Einführung der jährlichen Abrechnung nur als blosse Option. Der Schweizerische Hotelier-Verein schlägt eine vierte Variante vor, wonach die Umsatzgrenze auf 2 Mio Franken festgelegt wird, auf Akontozahlungen verzichtet wird, dafür aber ein Zins auf dem Steuerbetrag per Ende Jahr bzw. Geschäftsjahr in Höhe der Hälfte der Rendite für 10jährige Bundesobligationen erhoben wird, um den Zinsverlust des Bundes bzw. den Zinsgewinn der Steuer-