Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/7: Einführung von Ergänzungsleistungen für Familien auf Bundesebene ("Tessiner Modell") · 52 Seiten
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Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zum erläuternden Bericht zu den Pa.Iv. EL für Familien. Tessiner Modell (Fehr Jaqueline und Meier-Schatz)
Bezug auf die instabilen Familien- und Einkommensverhältnisse (SH). Daneben sollten Begleitmassnahmen wie die Schaffung eines Arbeitsanreizes (OW), Arbeitsintegration (FR, Gemeinden CH), Sozialbegleitung (VS) oder Hilfe bei der Wiedereingliederung oder solche, die einen Anreiz schaffen, den Lebensunterhalt vollständig aus der elterlichen Erwerbsarbeit zu bestreiten, bestehen (SH). Tavail.Suisse und SYNA erachten die Einführung von EL nur als Ergänzung zu einer klaren Verbesserung der Kinderzulagen als sinnvoll. Schliesslich sind die SPS und SPS-F der Auffassung, dass eine offene Informationspolitik bezüglich der Leistung vorgesehen werden müsse. Es sei eine schöne Gelegenheit, einem aus verschiedenen Faktoren zusammengesetzten Gesamtbedarf eine Gesamtleistung entgegen zu stellen, insbesondere kantonale und kommunale Transfers zu integrieren, damit ein einziges Amt für den Bedarf zuständig sei (SKOS).
3.3.2 Argumente der teilweise Zustimmenden
AG stellt die Aufteilung von bedarfsunabhängigen und bedarfsabhängigen Familienzulagen mittelbis langfristig in verschiedenen Erlassen in Frage. Die Transparenz unter anderem für die Leistungsbezüger wie auch für die Leistungserbringer spreche für die Regelung der ELF in einem separaten Gesetz (SZ).
3.3.3 Argumente der Ablehnenden
TG, AI und SGB weisen auf den – gegenüber der EL zur AHV/IV - erhöhten administrativen Aufwand hin. Dass die EL einzig an die im Vergleich zu den Einnahmen erhöhten Ausgabe knüpfen, laufe, gemäss TG, dem Subsidiaritätsprinzip zuwider, das verlange, dass vor der Inanspruchnahme von Drittleistungen die eigenen Möglichkeiten voll ausgeschöpft würden. Im gleichen Sinne, weist AI auf den unzureichenden Arbeitsanreiz hin. ZH sieht in den ELF die Gefahr einer soialen Rente und erachtet Massnahmen bei der beruflichen Integration, welche hier die Situation durchaus verbessern könnten. GL betrachtet für Bedarfsleistungen die EL als geeignet, ist jedoch angesichts des erheblich varierenden Familienunterstützungsbedarfs unter den Kantonen der Meinung, dass es sinnvoller wäre, auf kantonaler Ebene statt auf Bundesebene zu agieren. Die SVP würde die Bedürftigen gezielt steuerlich entlasten und für SGB können die ELF keine langfristige oder erhebliche Einkommensdefizite decken, die aus zu tiefen Löhnen resultierten.
3.3.4 Argumente der teilweise Ablehnenden
Die unterschiedliche Zielsetzung der beiden Leistungen gelte es zu berücksichtigen (BE, NW). Um eine Exportpflicht zu vermeiden, wäre gemäss NW und LU zu prüfen, ob die EL nicht besser als Sonderleistung im Rahmen der Sozialhilfe auszugestalten wären, die sich an den SKOS-Richtlinien orientiere (LU). Auch wenn sich SGV zum Projekt ablehnend äussert, sieht sie den Vorteil eines EL-Systems darin, dass es bedürfnisgerecht ausgestaltet sei.