Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/7: Einführung von Ergänzungsleistungen für Familien auf Bundesebene ("Tessiner Modell") · 52 Seiten

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Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zum erläuternden Bericht zu den Pa.Iv. EL für Familien. Tessiner Modell (Fehr Jaqueline und Meier-Schatz)

3.6.1.1 M1

Eine Mehrheit der Teilnehmenden spricht sich für das Modell M1 aus. Es sei der heutigen EL-Regelung am ähnlichsten, was die Durchführung vereinfache (NW, KKAK). M1 habe den Vorteil, die Mietkosten einzubeziehen (EFS). Für das Modell M1 spräche, dass es die Armut der Einelternfamilien, welche am stärksten darunter litten, am wirksamsten bekämpfe (FR, VS, NE, JU,

TI, SO, SH, Stadt LS, FRat BS, EKFF, Caritas, ARTIAS). Die Modelle M2 und M3 seien

weniger effizient, weil sie nur die Kosten der Kinder deckten. Die CVP, SYNA, Travail.Suisse, sek und Migros wollen den Lebensunterhalt der ganzen Familie gedeckt haben und nicht nur jener der Kinder. Eine Trennung der Unterhaltskosten der Kinder von denjenigen der Eltern – wie dies die Modelle M2 und M3 vorsähen - sei theoretisch möglich, halte jedoch vor der Praxis nicht Stand (Stadt LS). PF befürchtet, dass durch den Ausschluss der Eltern aus der Berechnung, diese weiterhin sozialhilfeabhängig blieben.

3.6.1.2 M2

Mit Modell M2 würden kinderreiche Familien am besten unterstützt, womit ein Beitrag zu einer starken ersten Säule geleistet werde (GL, ZG). Aufgrund der realen gesellschaftlichen Entwicklung biete die individualistische Konzeption dieses Modells für die Zukunft viel Entwicklungspotenzial (pj). Modell M2 müsse aber noch besser auf Einelternfamilien zugeschnitten werden.

3.6.1.3 M3

Für Modell M3 spräche, dass es die Vorteile der Modelle M1 und 2 vereinige und langfristig ein wirksamer Beitrag zur Stärkung der Familien geleistet werden könne (OW, LU, BS, SVKB, MPF). Da gemäss LU, ZH und AG Modell M3 für grosse Familien am effektivsten sei, geben sie diesem Modell den Vorzug. BS spricht sich für Modell M3 aus, erachtet aber den Höchstbetrag für Einelternfamilien als zu tief. Dieser müsse unbedingt erhöht werden. Aufgrund der realen gesellschaftlichen Entwicklung biete die individualistische Konzeption dieses Modells für die Zukunft viel Entwicklungspotenzial (pj).

3.6.1.4 Vorschläge zur Ausgestaltung der vorgeschlagenen Modelle

Der bei den Modellen M1 und M3 angerechnete jährliche Mietzinsmaximalbetrag von 12'000 Franken sei zu tief (AG, SPS, SPS-F, SSV, KV). Der Höchstbetrag solle auf 15'000 Franken heraufgesetzt werden, wie bei den EL zur AHV/IV (SPS, SPS-F, KV, SYNA, Travail.Suisse, FRat BS, EKFF, Caritas, SKGB, Stadt ZH). Der SSV schlägt vor, den Höchstbetrag für die Miete nach Familiengrösse abzustufen und einen Zuschlag für städtische Agglomerationen vorzusehen. Die Ungleichbehandlung der BezügerInnen von EL zur AHV/IV sei unverständlich (AG, SYNA, Travail.Suisse). Gemäss Gemeinden CH bestehe die Gefahr, dass mit der vorgeschlagenen Regelung Eltern je nach Zusammenstellung der Familie ungleich behandelt werden könn-