Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/7: Einführung von Ergänzungsleistungen für Familien auf Bundesebene ("Tessiner Modell") · 52 Seiten

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Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zum erläuternden Bericht zu den Pa.Iv. EL für Familien. Tessiner Modell (Fehr Jaqueline und Meier-Schatz)

TG betrachtet die Steuerbefreiung von BezügerInnen von EL als weitere Begünstigung dieser Personengruppe und sieht darin eine Diskriminierung der Erwerbstätigen.

4.2 Kosten des Systems

VD schätzt, dass die ELF für ihn Mehrausgaben zwischen 15 und 32 Millionen Franken pro Jahr mit sich brächten und nicht Einsparungen von 3 bis 6 Millionen wie im Vernehmlassungsbericht erwähnt.

Für die ELF im Kanton, rechnet BE mit Einführungskosten von 5 Millionen Franken und mit jährlichen Durchführungskosten von mindestens 7 Millionen Franken.

SH ist der Ansicht, dass die Kosten des vorgeschlagenen Systems minimiert werden sollten und auch kostengünstigere Modelle entwickelt werden sollten.

Wegen der verursachten Mehrkosten zu Lasten der « Prämienverbilligung » werden gemäss ZH die anderen Personen, die ebenfalls auf Prämienverbilligungen angewiesen sind, benachteiligt, da diese Prämienverbilligung auch bei voller Ausschöpfung der durch den Bund hierfür vorgesehenen Mitteln nicht mehr finanzierbar wäre.

ZG, SO und KKAK machen darauf aufmerksam, dass durch die bei den ELF geplante Regelung zur Vergütung der Krankenkassenprämien namhafte Beträge der zur Verbilligung der Krankenkassenprämien nicht mehr für ander Versicherte zur Verfügung stünden, welche auch Anspruch auf Prämienverbilligung hätten.

BE ist der Meinung, dass die Einführungs- und Durchführungskosten für die ELF gleich aufgeschlüsselt werden sollten, wie die Ausgaben für die Leistungen (also ganz vom Bund übernommen werden, da für BE die ELF prioritär vom Bund finanziert werden sollten). Der Bund solle sich auch an den Durchführungskosten beteiligen (SH). ZG, OW und SO sind der Ansicht, dass die Durchführungskosten für ELF erheblich höher seien als für EL zur AHV/IV.

Für FR sollten die Kosten der ELF in die Globalbilanz der NFA einbezogen werden.

FinDK bemerkt , dass man für das Finanzierungsmodell der ELF zwar bei der Kostenaufteilung zwischen Bund und Kantonen auf das Modell der NFA zurückgreifen könne, die ELF aber nicht in die Globalbilanz der NFA einbeziehen dürfe, weil sie dadurch stark tangiert würde

Es gilt, den gleichen Verteilungsschlüssel wie für die Verwaltungskosten zu übernehmen (SZ, TI, EKF). Die im Vorentwurf präsentierten Modellrechnungen scheinen den kantonalen Realitäten kaum zu entsprechen. SODK schlägt deshalb vor, die Kostenfrage von Bund und Kantonen im Rahmen einer gemischten Arbeitsgruppe vertieft zu analysieren.