Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/7: Einführung von Ergänzungsleistungen für Familien auf Bundesebene ("Tessiner Modell") · 52 Seiten

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Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zum erläuternden Bericht zu den Pa.Iv. EL für Familien. Tessiner Modell (Fehr Jaqueline und Meier-Schatz)

der Ansicht, dass auf Bundesebene eingegriffen werden müsse, weil das strukturelle soziale Problem der Familienarmut nicht nur mit der Sozialhilfe oder anderen kantonalen Massnahmen für bedürftige Familien bekämpft werden könne. Sozialhilfe eher für individuelle Hilfe bei vorübergehenden Notlagen in Einzelfällen gedacht sei (SSV, Gemeinden CH). SODK und ebenso Stadt LS und Gemeinden CH weisen jedoch darauf hin, dass noch andere familien- und arbeitsmarktpolitische Massnahmen geplant werden müssten. Die erwähnten fünf Vernehmlassungsteilnehmer sprechen sich für ein System von Beihilfen auf Bundesebene aus, welches den EL zur AHV/IV nachgebildet sei und, mit Ausnahme der Gemeinden CH, welche sich nicht ausdrücklich äussern, für die zwei vorgeschlagenen Leistungsarten. Ausser SODK, welche die Wahl den Kantonen überlässt, bevorzugen sie ausserdem das Leistungsmodell M1, da es die Einkommenslücke der ganzen Familie ausgleiche und Einelternfamilien gut abdecke. Nur Stadt LS spricht sich ohne weiteres für die Anrechnung eines hypothetischen Einkommens aus, weil sie findet, dass diese Massnahme die Leistungsberechtigten anrege eine Arbeit weiterzuführen oder aufzunehmen, räumt jedoch ein, dass sie nur Wirkung zeige, wenn der lokalen Arbeitsmarkt günstig und das Angebot an familienergänzender Betreuung gut sei. Gerade deshalb stehen SSV, Gemeinden CH und Stadt ZH dieser Massnahme eher skeptisch gegenüber. Der vorgesehene Schlüssel zur Aufteilung der Kosten des Vorhabens wird von keiner Seite bekämpft auch wenn SSV und Gemeinden CH befürchten, die Kantone könnten versucht sein ihren Kostenanteil auf die Gemeinden zu überwälzen.

Alle Arbeitgeberorganisationen (SGV, economiesuisse, SAV, FER, Patr. VD, VSEI und viscom) sind gegen die Einführung von ELF auf Bundesebene, vor allem weil sie bezweifeln, dass der Bund überhaupt auf diesem Gebiet tätig werden kann, wie auch aus finanziellen Gründen. Bei der besorgniserregenden Finanzlage der öffentlichen Hand und der Sozialversicherungen im allgemeinen, finden sie es unvernünftig neue Ausgaben vorzuschlagen, welche grösstenteils vom Bunde getragen werden müssten. SGV, economiesuisse, SAV und FER sind der Ansicht, dass diejenigen Kantone, die das wünschen, ELF einführen können, was im Übrigen eine bessere Ausrichtung dieser Leistung auf das Zielpublikum erlaube und eine bessere Koordination mit anderen, im jeweiligen Kanton schon vorhandenen Leistungen für Familien. economiesuisse führt an, dass Subventionen für Familien dazu beitrügen, Familienarmut zu erhalten, weil dadurch die Quote der Arbeitsmarktsbeteiligung herabgesetzt werde, was später zu tieferen Sozialleistungen (AHV, BV) führe. Es müsse also vielmehr die Fähigkeit der Eltern am Arbeitsmarkt teilzunehmen erhöht und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ausgebaut werden. Patr. VD ist der Ansicht, dass die heute schon von den Kantonen getroffenen Massnahmen für die Unterstützung der sozial Schwachen nicht dermassen ungenügend seien, dass der Bund eingreifen müsse. Diese Ansicht wird vom VSEI geteilt, welcher findet, dass der Staat nicht bei jeder vorstellbaren Notlage eingreifen solle und könne. viscom meint, dass finanzielle Hilfe für Familien die soziale Verantwortung der Arbeitgeber schmälern würden und mit der Zeit dazu führen würden, dass Massnahmen für Familien, welche in bestimmten Gesamtarbeitsverträgen vorgesehen seien, verschwänden.

Von den Arbeitnehmerverbänden, welche an der Vernehmlasssung teilgenommen haben, befürwortet nur der SBS vorbehaltlos die Einführung von bundesrechtlichen Hilfen an Familien, welche ähnlich ausgestaltet seien wie die EL zur AHV/IV. Gemäss SBS würde eine solche Massnahme die als stigmatisierend empfundene Sozialhilfeabhängigkeit der Familien erheblich herabsetzen. Die Einführung von ELF, die im Gegensatz zur Sozialhilfe eine Versicherungsleistung darstellten, würde auch die Rechtssicherheit erhöhen. KV, Travail.Suisse und SYNA, welches sich gänzlich der Stellungnahme von Travail.Suisse anschliesst, sind der Meinung, dass Familienarmut nicht in erster Linie mit finanziellen Beihilfen vom Bund bekämpft werden sollte, sondern mit andern