Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/76: Änderung des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte · 57 Seiten
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Eine Anpassung des Urheberrechtsgesetzes an den technologischen Fortschritt ist not wendig und unbestritten. Das geltende Recht ist noch auf die analogen Technologien aus gerichtet. Es vermag im digitalen Umfeld weder die legitimen Ansprüche der Rechtsinha ber nach einem angemessenen Schutz noch das Bedürfnis der Informationsgesellschaft nach einer effizienten Anwendung moderner Technologien zur Übermittlung urheberrecht lich geschützter Inhalte zu gewährleisten. Die Rechtsinhaber sehen sich neuen Formen der Piraterie ausgeliefert, die gestützt auf revolutionäre Reproduktionsmöglichkeiten und ein weltumspannendes Datennetz ungeahnte Dimensionen angenommen haben. Ausser dem können die Zugangsvermittler nach geltendem Recht für Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden zur Verantwortung gezogen werden. Für die Nutzer verwischt sich im digita len Umfeld die Grenze zwischen legalen und illegalen Zugangsmöglichkeiten sowie zwi schen erlaubten und unerlaubten Verwendungen. Als Konsumenten sind sie zudem von technischen Schutzmassnahmen wie Kopiersperren betroffen, mit denen auch rechtlich er laubte Verwendungen geschützter Inhalte unterbunden werden. Zur Lösung dieser Prob leme sind ausbalancierte Gesetzesänderungen notwendig, die nicht nur die legitimen Inte ressen der Rechtsinhaber berücksichtigen sondern auch eine effiziente und bedürfnisge rechte Anwendung der modernen Kommunikationstechnologien gewährleisten und damit die Entwicklung der Informationsgesellschaft fördern.
2 Vernehmlassungsverfahren
Mit Beschluss vom 15. September 2004 beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Justiz und Polizeidepartement, eine Vernehmlassung zur Revision des Urheberrechtsge setzes durchzuführen. Die Vernehmlassung wurde am 1. Oktober 2004 eröffnet und dau erte bis zum 31. Januar 2005. Es gingen insgesamt 176 Antworten ein. Davon enthielten 170 eine materielle Stellungnahme.
3 Zusammenfassung der Ergebnisse
3.1 Ratifizierung des WCT und des WPPT
Die Ratifikation der beiden WIPOAbkom men und die damit verbundene Anpassung des Urheberrechtsschutzes an das Zeitalter der Digitaltechnologie wird von 24 Kantonen, der CVP, FDP, PdA, PLS, SPS und SVP sowie von den meisten Verbänden der Kulturschaf fenden ausdrücklich unterstützt. Auch die économiesuisse, der SAG und der SGB befür worten die Umsetzung der so genannten Internet Abkommen. Abgesehen von der SRG halten die Produzenten audiovisueller Werke, von Tonträgern und von Software die Ratifi kation des WCT und des WPPT sogar für dringend erforderlich.