Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/76: Änderung des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte · 57 Seiten

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Dass ein Handlungsbedarf besteht und dabei sowohl die internationalen Standards als auch diejenigen der EU zu berücksichtigen sind, wird auch von den Organisationen der Werknutzer und ihrem Dachverband (DUN) nicht bestritten. Die Konsumentenorganisatio nen bezweifeln allerdings, dass die WIPO Abkommen die richtigen Vorgaben für eine ausgewogene Anpassung des Urheberrechtsschutzes an die technologische Entwicklung enthalten.

3.2 Umsetzung der WIPO Abkommen

11 Kantone, PdA, PLS und SPS haben den Vorentwurf sehr positiv aufgenommen und als ausgewogen beurteilt. Auch die Kulturschaffenden und die ihnen nahe stehenden Organi sationen sind mehrheitlich der Auffassung, dass der Vorentwurf die beiden Abkommen in geeigneter Weise umsetzt und einem vernünftigen Kompromiss entspricht.

13 Kantone sowie der Städte und Gemeindeverband verlangen dagegen mit Nachdruck eine bessere Berücksichtigung der Interessen der Nutzer und Konsumenten. Sie schlies sen sich zum Teil der Stellungnahme des DUN an. Dieser Dachverband lehnt die Vorlage wegen ihrer zu einseitigen Ausrichtung auf die Schutzadressaten ab und stellt konkrete Forderungen zur Verbesserung der Position der Nutzer. Diese Forderungen stimmen mit denjenigen der Konsumentenorganisationen weitgehend überein.

Auch FDP und SVP halten eine Überarbeitung des Vorentwurfs für notwendig. Ihr Stand punkt deckt sich im Wesentlichen mit demjenigen der Software und Unterhaltungsindust rie sowie der économiesuisse. Für diese Kreise genügen die in der Vorlage enthaltenen Massnahmen zur Verbesserung des Urheberrechtsschutzes nicht, um die Piraterie im digi talen Umfeld wirksam zu bekämpfen. Wenn sie hinter den Vorgaben der EU zurückblie ben, bestehe die Gefahr, dass die Schweiz zu einer Drehscheibe der digitalen Piraterie werde. Die Journalistenverbände sind der Meinung, dass die Vorlage die Nutzer und Konsumenteninteressen zu stark gewichtet und deshalb den Rechteinhabern keinen adä quaten Schutz bietet.

Die CVP schlägt vor, die Revision in zwei Etappen aufzuteilen und die erste Etappe auf die zur Umsetzung der WIPOAbkom men notwendigen Änderungen zu beschränken. Wei tere Revisionsanliegen sollten in einer zweiten Etappe berücksichtigt werden.

3.3 Die Schutzausnahme des Eigengebrauchs

Die im Vorentwurf in Bezug auf die Auslegung von Art. 19 URG vorgenommenen Klarstel lungen werden durchwegs begrüsst. Die Organisationen und Verbände der Rechteinhaber weisen in ihren Stellungnahmen jedoch darauf hin, dass damit die Grenzen für die An wendung dieser Schutzausnahme im digitalen Umfeld noch nicht vollständig ausgelotet sind.

Im Interesse der Rechtssicherheit müsse insbesondere klargestellt werden, ob der Eigen gebrauch auch das Vervielfältigen ab einer illegalen Quelle (z. Bsp. das Herunterladen von