Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2004/79: Bundesbeschluss über die Genehmigung des Haager Übereinkommens über das auf trusts anzuwendende Recht und über ihre Anerkennung · 44 Seiten

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Übersicht

Der Trust ist ein Rechtsinstitut vorwiegend der Staaten des common law. Trotzdem ist er in der Schweiz wirtschaftliche und rechtliche Realität. Da seine wirtschaftliche Bedeutung weiterhin zunimmt und gleichzeitig die bestehende rechtliche Situation als unbefriedigend empfunden wird, ist die schweizerische Bankiervereinigung mit dem Wunsch an das Bundesamt für Justiz herangetreten, die Ratifikation des Haager Trust-Übereinkommens, welches das auf Trusts anwendbare Recht regelt, an die Hand zu nehmen.

Im Mai des vergangenen Jahres hat zudem der damalige Nationalrat Marc Suter (FDP) eine (zwischenzeitlich von Nationalrat Fulvio Pelli übernommene) Motion (03.3233) eingereicht, mit Ersuchen an den Bundesrat, „rasch das Nötige zur baldigen Ratifikation des Haager Übereinkommens über das auf Trusts anzuwendende Recht und über ihre Anerkennung von 1985 einzuleiten“ und „möglichst rasch eine Botschaft zur Anpassung des schweizerischen Rechts, namentlich betreffend des Insolvenzrechtes und der Familienstiftungen (Art. 335 ZGB), vorzulegen, um das Rechtsinstitut des Trusts auch für die Schweiz praxistauglich zu machen“.

Der Bundesrat hat sich Mitte Oktober bereit erklärt, eine Botschaft über die Anerkennung ausländischer Trusts und die praxistaugliche Anpassung des schweizerischen Rechts an die Hand zu nehmen. Da jedoch zwei Wege zu diesem Ziel führen, die Ratifikation des Trust-Übereinkommens mit entsprechenden Anpassungen des schweizerischen Rechts oder eine autonome Regelung im Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG), und der einzuschlagende Weg noch nicht präjudiziert werden sollte, wurde bezüglich des ersten Motionsantrags die Umwandlung in eine Postulat beantragt. Er wurde zugleich in Aussicht gestellt, dass man die Frage des einzuschlagenden Wegs rasch prüfen werde.

Von Mitte Dezember 2003 bis Ende März 2004 hat das Bundesamt für Justiz ein informelles Vorkonsultationsverfahren durchgeführt. Dabei wurde den interessierten Wirtschaftsverbänden, ausgewählten Behörden sowie den schweizerischen Rechtsfakultäten ein, von der Ratifikation des Haager Trust-Übereinkommens ausgehender, erster Vorentwurf für eine Anpassungsgesetzgebung im schweizerischen Zivilrecht vorgelegt. Dieser (auf den Vorschlägen einer Studie von Prof. Luc Thévenoz, Universität Genf, aufbauende) Vorentwurf bildete zusammen mit den eingegangenen Stellungnahmen die Basis für die vorliegend unterbreitete Vorlage.

Die Vorlage sieht die Genehmigung des Haager Trust-Übereinkommens vor. Er ergänzt darüber hinaus das Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (SR 291) mit den notwendigen Vorschriften zur Zuständigkeit und zur Anerkennung ausländischer Entscheidungen, begleitet mit einigen Ergänzungen zur privatrechtlichen Publizität. Gleichzeitig wird das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SR 281.1) angepasst, um der im Trustrecht vorgesehenen Trennung von Trust- und trustee-Vermögen Rechnung zu tragen.