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Vernehmlassung 2004/8: Revision der Krankenversicherung: Gesetzgebungspaket 1 · 98 Seiten
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Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) (Kostenbeteiligung)
Änderung vom
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesratesvom1,
beschliesst :
I
Das Bundesgesetz vom 18. März 19942 über die Krankenversicherung wird wie folgt geändert:
An. 64 Abs. 2 Bst. b und 6 Bst. b
2Diese Kostenbeteiligungbesteht aus:
b. 20 Prozent der die Franchise übersteigendenKosten (Selbstbehalt).
6 Der Bundesrat kann:
b. für bestimmte Leistungen die Kostenbeteiligung herabsetzen oder aufheben;
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1Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
2 Es tritt bei unbenutztemAblauf der Referendumsfristam 1. Januar 2006 oder am
1. Januar des Jahres nach seiner Annahme in der Volksabstimmung in Kraft.
IBBI 2004 ... 2SR 832.10