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Vernehmlassung 2004/8: Revision der Krankenversicherung: Gesetzgebungspaket 1 · 98 Seiten

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Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) (Kostenbeteiligung)

Änderung vom

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesratesvom1,

beschliesst :

I

Das Bundesgesetz vom 18. März 19942 über die Krankenversicherung wird wie folgt geändert:

An. 64 Abs. 2 Bst. b und 6 Bst. b

2Diese Kostenbeteiligungbesteht aus:

b. 20 Prozent der die Franchise übersteigendenKosten (Selbstbehalt).

6 Der Bundesrat kann:

b. für bestimmte Leistungen die Kostenbeteiligung herabsetzen oder aufheben;

11

1Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2 Es tritt bei unbenutztemAblauf der Referendumsfristam 1. Januar 2006 oder am

1. Januar des Jahres nach seiner Annahme in der Volksabstimmung in Kraft.

IBBI 2004 ... 2SR 832.10